Allgemeine Geschäftsbedingungen Check 360° GmbH
Stand 01.07.2023
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Check 360° GmbH („Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (m/w: „Auftraggeber“) im Rahmen eines Auftrags zum Nachweis von Einsparmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung.
1.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB nach Maßgabe der Ziffer 9. zu ändern.
1.3. Der Auftragnehmer setzt voraus, dass diese AGB vor der Beauftragung durch den Auftraggeber gelesen werden. Sollte der Auftraggeber Teile dieser AGB nicht verstehen, wird er gebeten, Kontakt zum Auftragnehmer aufzunehmen, um sich diese erläutern zu lassen.
2. Tätigkeit
2.1. Der Auftragnehmer recherchiert für den Auftraggeber nach Einsparmöglichkeiten im Bereich seiner privaten Krankenversicherung. Hierzu wird der Auftragnehmer bei der privaten Krankenversicherung des Auftraggebers konkrete Umstellungsangebote einholen und diese dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
2.2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer eine Nachweistätigkeit erbringt. Diese ist erbracht, sobald der Auftraggeber aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers von einer Einsparmöglichkeit im Bereich der privaten Krankenversicherung Kenntnis erlangt, die durch den Auftragnehmer nachgewiesen wurde und der Auftraggeber hierdurch in die Lage versetzt wurde, seinen Versicherungsvertrag in den nachgewiesenen Tarif umzustellen. Eine Einsparmöglichkeit gilt als nachgewiesen, wenn sie dem Auftraggeber entweder unmittelbar durch den Auftragnehmer oder durch die private Krankenversicherung bzw. den bestandsbetreuenden Versicherungsvermittler mitgeteilt wurde, solange die Mitteilung auf die Anfrage des Auftragnehmers gemäß Ziffer 2.1. zurückzuführen ist. Die Anfrage eines Tarifs einer Tarifreihe mit mehreren Tarifen, die sich im Selbstbehalt unterscheiden, reicht aus.
2.3. Sollte die Versicherung bzw. der bestandsbetreuende Versicherungsvermittler des Auftraggebers die vom Auftragnehmer angefragten Angebote unmittelbar an den Auftraggeber versenden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Auftragnehmer unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
2.4. Der Auftragnehmer wird die von ihm eingeholten Umstellungsangebote dem Auftraggeber in Form einer Gegenüberstellung von Preisen - ohne Berücksichtigung steuerlicher Aspekte - und Leistungen (aktueller Versicherungsschutz vs. alternative Tarife) zur Verfügung stellen und erläutern. Die Beratung wird durch den Leistungsvergleich dokumentiert. Wünscht der Auftraggeber zusätzlich ein Beratungsprotokoll, kann er dieses beim Auftragnehmer anfordern. Auf eine fehlende Gegenüberstellung der Tarife und/oder Beratung kann sich der Auftraggeber nicht berufen, wenn er seine Pflicht gemäß Ziffer 2.3. nicht erfüllt hat.
3. Vollmacht
3.1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer eine Vollmacht, durch die der Auftragnehmer zum Zwecke der Recherche von Einsparmöglichkeiten Anfragen zum bestehenden Versicherungsschutz bei der Versicherung des Auftraggebers stellen und dort alternative Angebote einholen kann.
3.2. Sollte der Auftraggeber sich für eine vom Auftragnehmer recherchierte Einsparmöglichkeit entscheiden, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Rahmen der erteilten Vollmacht die vom Auftraggeber gewünschte Vertragsänderung gegenüber der Versicherung zu beantragen.
3.3. Zu anderen Zwecken darf die erteilte Vollmacht durch den Auftragnehmer nicht genutzt werden.
3.4. Zu einer Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrags ist der Auftragnehmer nicht berechtigt.
3.5. Die Vollmacht kann durch den Auftraggeber jederzeit formfrei mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sie erlischt automatisch nach Eintritt des Erfolgsfalls gemäß Ziffer 4. bzw. nach Mitteilung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, dass am Nachweis weiterer Einsparmöglichkeiten kein Interesse besteht.
4. Erfolgsfall
4.1. Die Tätigkeit des Auftragnehmers wird ausschließlich erfolgsabhängig vergütet. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer daher nur dann eine Vergütung bezahlen, wenn er eine Einsparmöglichkeit in Anspruch nimmt, die ihm zuvor durch den Auftragnehmer im Sinne von Ziffer 2.2. nachgewiesen wurde.
4.2. Es wird widerlegbar vermutet, dass ein Tarifwechsel auf die Tätigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist, wenn zwischen der letzten Nachweisleistung des Auftragnehmers im Sinne von Ziffer 2.2. und einer erfolgten Tarifumstellung ein Zeitraum von weniger als zwei Jahren liegt.
5. Vorkenntnis
5.1. Es obliegt dem Auftraggeber für den Fall, dass er eine durch den Auftragnehmer nachgewiesene Einsparmöglichkeit schon vor der Nachweisleistung gekannt hat, dies dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen und zu belegen.
5.2. Zeigt der Aufraggeber eine solche Vorkenntnis dem Auftragnehmer nicht an und nimmt der Auftraggeber stattdessen die weitere Tätigkeit des Auftragnehmers widerspruchslos entgegen, wird hierdurch ein Verzicht auf die Geltendmachung einer Vorkenntnis erklärt.
5.3. Der Auftragnehmer nimmt diesen Verzicht an.
6. Vergütung
6.1. Nimmt der Auftraggeber eine Einsparmöglichkeit wahr, die ihm durch den Auftragnehmer nachgewiesen wurde, hat der Auftraggeber eine einmalige Vergütungspauschale an den Auftragnehmer zu zahlen.
6.2. Die Höhe der Vergütung wird wie folgt berechnet: erzielte monatliche Gesamtersparnis multipliziert mit 12.
6.2.1. Die monatliche Gesamtersparnis errechnet sich aus der Differenz der monatlichen Beitragsprämien zum Zeitpunkt der policierten Vertragsumstellung unter Berücksichtigung ggfs. unterschiedlicher Selbstbehalte, aber ohne zusätzliche Umsatzsteuer.
6.2.2. Zur Bestimmung der monatlichen Gesamtersparnis wird zunächst die Differenz aus dem monatlichen Prämienbeitrag vor und nach der Umstellung des Vertrages (wie von der PKV im Nachtrag policiert) gebildet. Anschließend wird die Differenz aus dem Jahresselbstbehalt vor der Umstellung und nach der Umstellung gebildet, durch 12 geteilt und zur monatlichen Beitragsersparnis addiert. Das heißt: Sinkt der Selbstbehalt, steigt dadurch die monatliche Gesamtersparnis, steigt der Selbstbehalt, sinkt dadurch die monatliche Gesamtersparnis.
Beispiel: Monatsbeitrag vorher 600 minus MB nachher 500 => Beitragsersparnis = 100/Monat und Selbstbehalt vorher 1.500 minus SB nachher 1.200 = 300 / 12 => SB-Ersparnis = 25/Monat => monatliche Gesamtersparnis = 125
6.3. Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig.
7. Bestpreis-Garantie
Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber für 10 Jahre ab Unterzeichnung der Vereinbarung, dass er ggfs. für neue, noch preiswertere Tarife seiner Gesellschaft vom Auftragnehmer automatisch unverzüglich einen Preis-Leistungsvergleich mit dem aktuellen Tarif erhält, und, dass er, falls er sich zum Tarifwechsel entscheidet, durch den Auftragnehmer kostenfrei umgestellt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Maklermandat erteilt.
8. Auskunftsanspruch
8.1. Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer kein Maklermandat oder widerruft er die erteilte Vollmacht, hat der Auftragnehmer auch keine Möglichkeit (mehr), selbst in Erfahrung zu bringen, ob der Auftraggeber eine nachgewiesene Einsparmöglichkeit beansprucht hat oder nicht.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, für einen Zeitraum von drei Jahren ab Unterzeichnung der Vereinbarung, mindestens jedoch bis zu zwei Jahren nach der letzten Nachweisleistung im Sinne von Ziffer 2. durch den Auftragnehmer, dem Auftragnehmer auf Aufforderung hin Auskunft über seinen bestehenden Versicherungsumfang zu erteilen.
8.3. Die Auskunft erfolgt durch Überlassung einer Kopie des zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens aktuellen Versicherungsscheins oder eines anderen geeigneten Belegs. Falls die Auskunft ergibt, dass der Auftraggeber seinen Versicherungsvertrag in einen vom Auftragnehmer nachgewiesenen Tarif umgestellt hat, umfasst der Auskunftsanspruch auch die Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins, durch den die Vertragsumstellung policiert wurde.
8.4. In den Belegen müssen die jeweiligen Versicherungstarife und Beitragsprämien sowie im Falle der Vertragsänderung auch der Zeitpunkt der Tarifumstellung enthalten sein.
8.5. Erteilt der Auftraggeber trotz Aufforderung binnen 10 Tagen keine Auskunft gemäß Ziffer 8.3. und 8.4., kann der Auftragnehmer die nachgewiesene Umstelloption mit der größten Ersparnis in Rechnung stellen.
9. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
9.1. Der Auftragnehmer ist zu Änderungen der AGB berechtigt. Es wird diese Änderungen nur aus triftigem Grund, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, gesetzlichen Anforderungen oder anderen wichtigen Gründen vornehmen. Im Übrigen bedarf die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zustimmung des Auftraggebers, der über derartige Änderungen informiert werden wird.
9.2. Für jede Beauftragung gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Auftraggeber.
9.3. Der Auftragnehmer wird bei jeder Überarbeitung dieser AGB den Zeitpunkt der Änderung zu Beginn der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festhalten. Wenn möglich und notwendig, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über erhebliche Änderungen von Texten, auf die diese Geschäftsbedingungen Bezug nehmen, in Kenntnis setzen.