Standardtarif: Versicherbarer Personenkreis

Bestandsversicherte, die mindestens 10 Jahre in einer substitutiven Krankenversicherung versichert sind, deren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und die keinen Beihilfeanspruch haben, wenn sie das 65. Lebensjahr oder das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihr jährliches Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt oder vor Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rente beantragt wurde und das jährliche Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Aufnahmefähig sind auch deren Familienangehörige, mit Anspruch auf Familienversicherung.