Die Pflichten des Versicherungsmaklers beim internen Tarifwechsel

Markus Bauer • 26. Oktober 2024

Ein Versicherungsmakler hat bei der Beratung zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung mehrere wichtige Pflichten. Basierend auf den allgemeinen Pflichten eines Versicherungsmaklers und den spezifischen Anforderungen beim PKV-Tarifwechsel lassen sich folgende Hauptpflichten ableiten:


  • Bedarfsermittlung
  • Der Makler muss die aktuelle Versicherungssituation des Kunden genau analysieren.
  • Er sollte die Gründe für den Tarifwechselwunsch erfragen und verstehen.
  • Die persönliche und finanzielle Situation des Kunden muss berücksichtigt werden.


  • Marktanalyse
  • Der Makler ist grundsätzlich verpflichtet, eine umfassende Marktanalyse durchzuführen.
  • Im Falle eines angestrebten Tarifwechsels innerhalb der PKV bedeutet das, dass er alle günstigeren gleichwertigen Tarifalternativen bei der derzeitigen PKV identifizieren muss.


  • Tarifvergleich 
  • Alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Tarifoptionen müssen anschaulich aufgezeigt und für den Kunden verständlich erklärt werden.


  • Aufklärung über Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Mehrleistungsverzicht
  • Der Makler muss den Zusammenhang zwischen Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Mehrleistungsverzicht erklären.
  • Er sollte die möglichen Konsequenzen eines Tarifwechsels in Bezug auf diese drei Aspekte für den Kunden verständlich erklären.


  • Informationspflicht
  • Der Makler muss den Kunden umfassend über die Vor- und Nachteile eines Tarifwechsels informieren.
  • Der Makler muss den Kunden auch über die langfristigen Auswirkungen eines Tarifwechsels informieren, insbesondere bei einem Mehrleistungsverzicht.
  • Er sollte auch über mögliche Alternativen zum Tarifwechsel aufklären.


  • Unabhängige und objektive Beratung
  • Die Empfehlungen des Maklers müssen frei von Eigeninteressen sein.
  • Er muss im besten Interesse des Kunden handeln, nicht im Interesse einer bestimmten Versicherungsgesellschaft, wie ein Versicherungsvertreter.


  • Dokumentationspflicht
  • Alle Entscheidungsgrundlagen, Beratungsgespräche und Empfehlungen und müssen schriftlich dokumentiert werden.
  • Diese Dokumentation dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Beratung.


  • Unterstützung bei der Umsetzung
  • Entscheidet sich der Kunde für einen Tarifwechsel, muss der Makler den Kunden auch bei der Umsetzung unterstützen.
  • Das sollte die Kommunikation mit der Versicherung, u. a. in Form von Antragstellung und Nachbearbeitung einschließen.


  •  Nachbetreuung
  • Auch nach dem Tarifwechsel bleibt der Makler Ansprechpartner für den Kunden.
  • Er sollte die Auswirkungen des Tarifwechsels beobachten und bei Bedarf weitere Anpassungen vorschlagen.


  • Transparenzpflicht bezüglich der Vergütung
  • Der Makler muss schon zu Beginn offenlegen, wie er für seine Beratung bzw. einen erfolgten (internen) Tarifwechsel vergütet wird.


Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass der Kunde eine zu seiner individuelle Situation passende und fundierte Entscheidung treffen kann. Der Makler trägt eine große Verantwortung, da ein Tarifwechsel in der PKV weitreichende und langfristige Konsequenzen haben kann.


Wichtig: Ein Versicherungsvertreter muss primär die Interessen der Versicherungsgesellschaft wahren, für die er tätig ist.


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