PKV Beitragserhöhung: Was kann ich tun?

Markus Bauer • 30. Oktober 2025

PKV-Beitragserhöhung Ü55? Schritt-für-Schritt- Handlungsplan für die Senkung Ihrer KV-Beiträge


1. Einleitung: Wenn der Brief vom Versicherer kommt


Es ist ein wiederkehrendes Szenario zum Jahreswechsel: Das Schreiben der PKV liegt im Briefkasten und kündigt die Beitragserhöhung an. Zum 01.01.26 sind wieder Millionen Privatversicherte betroffen – etwa 60 - 65% müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Die Beitragssteigerung liegt im Durchschnitt bei 13%, in Einzelfällen bei über 60%. Dazu kommt der Anstieg des Pflegebeitrags, teilweise fast 30%.


Besonders für Versicherungsnehmer über 55 sind die regelmäßigen Beitragserhöhungen eine große finanzielle Belastung. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Alter meist versperrt, und die Sorge wächst, die steigenden Kosten im Rentenalter nicht mehr tragen zu können.


Den ständigen Beitragssteigerungen sind Sie jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Dieser Artikel dient als detaillierter Leitfaden. Wir erklären Ihre Handlungsmöglichkeiten, um auf eine Beitragsanpassung zu reagieren und Ihre monatliche Belastung nachhaltig zu senken. Wir betrachten alle Optionen – von der Prüfung der Erhöhung über den internen Tarifwechsel zu den wenigen Wegen zurück in die GKV.




Video-Zusammenfassung "Handlungsoptionen bei Beitragserhöhungen in der PKV"



2. Die Gründe verstehen: Warum Ihre PKV teurer wird


Beitragserhöhungen sind kein willkürlicher Schritt Ihres Versicherers, sondern ein rechtlich streng geregelter Prozess. Die Hauptursachen für die steigenden Kosten sind systembedingt und betreffen das gesamte Gesundheitswesen:

  • Inflation im Gesundheitswesen: Die Kosten für Medikamente, Arzthonorare und Krankenhausaufenthalte steigen kontinuierlich an.
  • Medizinischer Fortschritt: Neue, innovative, aber oft auch sehr teure Therapien und Behandlungsmethoden werden Teil des Leistungskatalogs.
  • Demografischer Wandel: Die Gesellschaft und damit auch die Gemeinschaft der Versicherten wird im Durchschnitt älter, was zu höheren Gesundheitsausgaben pro Kopf führt.
  • Niedrige Zinserträge: Die Versicherer legen einen Teil Ihrer Beiträge als Altersrückstellungen am Kapitalmarkt an, um die Kosten im Alter zu dämpfen. Fallen die Zinserträge geringer aus als kalkuliert, muss dies durch höhere Beiträge kompensiert werden.


Wichtig zu wissen: Eine Beitragsanpassung darf gemäß § 203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nur erfolgen, wenn die Leistungsausgaben in einem Tarif einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10 %) im Vergleich zur ursprünglichen Kalkulation überschreiten. Ein unabhängiger Treuhänder muss die Berechnung des Versicherers prüfen und genehmigen.



3. Ihr Handlungsplan: Alle Optionen zur Beitragssenkung im Detail


Ihr erster Schritt sollte immer die Prüfung des internen Tarifwechsels sein. Nur wenn dieser Weg nicht zum Ziel führt oder besondere Umstände vorliegen, sollten Sie andere Optionen in Betracht ziehen.


3.1. Option 1: Die Rechtmäßigkeit der Erhöhung prüfen

Was ist das?

Nehmen Sie eine Beitragserhöhung niemals als gegeben hin. Betrachten Sie das Schreiben Ihres Versicherers als eine Aufforderung zum Handeln. Es besteht die Möglichkeit, den Beitragsbescheid und die zugrunde liegende Kalkulation auf formale und rechtliche Fehler überprüfen zu lassen.


Gewünschtes Ergebnis & Sparpotenzial

  • Ergebnis: Stellt ein Gericht die Unwirksamkeit der Erhöhung fest, zahlen Sie den alten Beitrag weiter. Oft entsteht daraus auch ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits zu viel gezahlten Beiträge.
  • Sparpotenzial: Entspricht der vollen Höhe der angekündigten Beitragserhöhung.


Erfolgswahrscheinlichkeit

  • Bewertung: Gering bis mittel. Dieses Vorgehen erfordert tiefes Expertenwissen; ein Alleingang ist praktisch aussichtslos. Die Erfolgsaussichten steigen erheblich, wenn Sie sich professionelle Hilfe holen. In der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof (BGH) Erhöhungen für unwirksam erklärt, wenn formale Fehler vorlagen, etwa eine unzureichende Begründung im Schreiben an den Versicherten.


Umsetzung Schritt für Schritt

  1. Schreiben des Versicherers prüfen: Überprüfen Sie, ob die Begründung für die Erhöhung nachvollziehbar dargelegt ist und die rechtlichen Grundlagen (wie § 203 VVG) genannt werden.
  2. Expertenrat einholen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er kann das Schreiben prüfen und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs geben.
  3. Widerspruch einlegen: Fällt die anwaltliche Prüfung positiv aus, legt der Anwalt Widerspruch ein und leitet bei Bedarf die weiteren rechtlichen Schritte ein.


Ansprechpartner

  • Empfehlung: Handeln Sie nicht im Alleingang. Der einzig richtige Ansprechpartner ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen.



3.2. Option 2: Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG (meist die beste Lösung)

Was ist das?

Jeder Privatversicherte hat das gesetzlich verankerte Recht, jederzeit bei seinem Versicherer in einen anderen, günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln (d. h. die Alternative muss in ihrem Kern – ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung – vergleichbar sein). Der entscheidende Vorteil: Alle bisher erworbenen Rechte und 100% der angesparten Altersrückstellungen bleiben erhalten.


Gewünschtes Ergebnis & Sparpotenzial

  • Ergebnis: Ein deutlich niedrigerer Monatsbeitrag bei möglichst geringen oder sogar ohne Leistungseinbußen.
  • Sparpotenzial: Hoch. Um die 200 Euro/Monat und deutlich über 2.000 Euro/Jahr sind realistisch, aber vom Ausgangstarif und der PKV abhängig. Je größer die Tarifauswahl bei Ihrer PKV, desto wahrscheinlicher, dass es leistungsmäßig vergleichbare Tarife gibt, die deutlich günstiger sind.


Erfolgswahrscheinlichkeit

  • Bewertung: Hoch. Da es sich um ein gesetzliches Recht handelt, kann der Versicherer den Wechsel nicht ablehnen. Der eigentliche Erfolg liegt darin, einen günstigeren gleichwertigen Tarif zu identifizieren und gegen alle Widerstände durchzuboxen, ohne die Kröte hoher Risikozuschlag oder pauschaler Mehrleistungsverzicht schlucken zu müssen.


Umsetzung Schritt für Schritt

  1. Angebote anfordern: Fordern Sie Ihren Versicherer schriftlich dazu auf, Ihnen alternative Tarife zu empfehlen. Die Verbraucherzentralen bieten Musterschreiben an. Versicherer sind verpflichtet, solche Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten (zumindest die Versicherer, die sich der Leitlinie des PKV-Verbands angeschlossen haben).
  2. Leistungsvergleich durchführen: Vergleichen Sie die Leistungen der Tarife Punkt für Punkt mit Ihrem aktuellen Vertrag (gesetzt den Fall, Sie erhalten brauchbare Leistungsbeschreibungen). Achten Sie v. a. auf Unterschiede beim Arzthonorar (bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Ärzte, 2,3-fach oder 3,5-fach, Ihr Tarif leistet), Hilfsmitteln, Krankenhausleistungen (Ein-/Zweibettzimmer) und Zahnersatz.
  3. Gesundheitsprüfung beachten: Für gleichartige oder geringere Leistungen ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Nur wenn der neue Tarif Mehrleistungen enthält, darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen und ggfs. Risikozuschläge erheben. Sie haben jedoch das Recht, auf diese Mehrleistungen pauschal zu verzichten, um Zuschläge zu vermeiden.
  4. Entscheidung treffen und Wechsel beantragen: Sobald Sie den passenden Tarif gefunden haben, teilen Sie dem Versicherer Ihre Entscheidung schriftlich mit.


Ansprechpartner

  • Empfehlung: Obwohl ein Alleingang möglich ist, rate ich ausdrücklich davon ab. Die Tarifwerke sind bewusst komplex gestaltet und umfassen Hunderte Seiten Kleingedrucktes. Verlassen Sie sich nicht auf die Vorschläge Ihres Versicherers – er ist Ihr Vertragspartner, nicht Ihr Berater. Suchen Sie sich einen Verbündeten: einen unabhängigen Versicherungsberater, einen auf PKV-Tarifwechsel spezialisierten Versicherungsmakler oder die Verbraucherzentralen.


Wichtige Unterpunkte beim Tarifwechsel

  • Erhöhung des Selbstbehalts: Dies ist eine gängige Methode zur Beitragssenkung. Rechnen Sie genau nach: Die monatliche Ersparnis sollte die jährliche Mehrbelastung durch den Selbstbehalt deutlich übersteigen. Achtung: Ein einmal erhöhter Selbstbehalt kann später nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder gesenkt werden. Für Angestellte rechnet sich ein hoher Selbstbehalt oft nicht. Der Grund ist einfach: Die monatliche Beitragsersparnis teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber, die jährliche Mehrbelastung durch den Selbstbehalt im Krankheitsfall tragen Sie jedoch allein.
  • Überprüfung von Risikozuschlägen: Wenn Sie bei Vertragsabschluss oder Tarifwechsel wegen einer Vorerkrankung einen Risikozuschlag akzeptiert haben, dieser Gesundheitszustand sich aber nachweislich gebessert hat, können Sie die Streichung des Zuschlags verlangen. Dadurch kann der Beitrag um 10-20% gesenkt werden.
  • Achtung bei Unisex-Tarifen: Wenn Ihr Vertrag aus der alten „Bisextarif“-Welt (vor dem 21.12.2012) stammt, ist der Wechsel in einen „Unisextarif“ eine unumkehrbare Entscheidung mit potenziell gravierenden Nachteilen. Für Sie als langjährig Privatversicherter ist das nicht nur eine Formalität. Der Standardtarif ist Ihr gesetzlich vorgesehener „Notanker“ für das Rentenalter. Der Wechsel in einen Unisex-Tarif kappt diese Sicherheitsleine. Eine Rückkehr in einen Bisextarif ist dann nicht mehr möglich.



3.3. Option 3: Wechsel in einen Sozialtarif

Was ist das?

Die Sozialtarife (Standard- und Basistarif) sind gesetzlich verankerte Notfalloptionen für Versicherte, die ihre regulären Beiträge nicht mehr aufbringen können. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.


Gewünschtes Ergebnis & Sparpotenzial

  • Ergebnis: Die Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes bei finanziellen Engpässen durch einen Beitrag, der auf den GKV-Höchstsatz begrenzt ist (oder darunter liegt).
  • Sparpotenzial: Mittel bis hoch. Der Durchschnittsbeitrag im Standardtarif liegt bei ca. 600 Euro pro Monat, Tendenz allerdings schnell und stark steigend, siehe unser Artikel zum Standardtarif.


Erfolgswahrscheinlichkeit

  • Bewertung: Hoch, sofern Sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.


Umsetzung Schritt für Schritt & Ansprechpartner

  • Standardtarif:
  • Voraussetzungen: Dieser Tarif steht nur Versicherten offen, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Weitere Bedingungen sind z. B. ein Alter über 65 Jahre oder ein Alter über 55 Jahre und ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • Umsetzung: Stellen Sie einen Antrag bei Ihrem Versicherer. Lassen Sie sich von Ihrer PKV vorher schriftlich bestätigen, dass es keinen günstigeren Tarif gibt. Hintergrund: Viele PKVs bieten zwar günstigere Tarife an (die leistungsmäßig mindestens gleichwertig oder sogar deutlich besser sind), weisen aber nicht darauf, wenn Sie den Standardtarif beantragen.
  • Ansprechpartner: Versicherer, Verbraucherzentralen, spezialisierte Versicherungsmakler
  • Basistarif:
  • Voraussetzungen: Steht grundsätzlich allen Privatversicherten offen.
  • Kosten: Der Beitrag kann mit bis zu 942,64 €/Monat sehr hoch sein. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit (Bescheinigung vom Jobcenter oder Sozialamt) muss der Versicherer den Beitrag jedoch halbieren. Der Sozialträger kann zudem einen Zuschuss leisten.
  • Umsetzung: Stellen Sie einen Antrag bei Ihrem Versicherer und legen Sie ggfs. eine Bescheinigung über Ihre Hilfebedürftigkeit vom zuständigen Sozialträger vor. Unser Rat: Der Basistarif ist nur dann sinnvoll, wenn 50% Ihres Beitrags übernommen werden.
  • Ansprechpartner: Ihr Versicherer, Sozialträger (Jobcenter, Sozialamt).



3.4. Option 4: Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Was ist das?

Für Versicherte ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV extrem schwierig, aber in wenigen Ausnahmefällen nicht gänzlich unmöglich.


Gewünschtes Ergebnis & Sparpotenzial

  • Ergebnis: Der Wechsel in das einkommensabhängige Beitragssystem der GKV. Dies kann bei einer niedrigen Rente eine enorme finanzielle Entlastung bedeuten.
  • Sparpotenzial: Sehr hoch, vor allem bei geringem Renteneinkommen. Aber Vorsicht: Für Rentner mit hohen Einkünften aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen kann die GKV teurer sein als die PKV. Während der PKV-Beitrag einkommensunabhängig ist, werden in der GKV für freiwillig Versicherte Beiträge auf alle Einkunftsarten fällig.
  • Beispiel 1 (Rechtsanwalt): Mit gesetzlicher Rente, Einkünften aus einem Versorgungswerk, Mieteinnahmen und Kapitalerträgen summiert sich sein GKV-Beitrag (Kranken- und Pflegeversicherung) auf 1.086 € im Monat.
  • Beispiel 2 (Kioskbesitzer): Mit nur gesetzlicher Rente und Kapitalerträgen beläuft sich sein GKV-Beitrag auf 361,80 € und ist damit deutlich günstiger.


Erfolgswahrscheinlichkeit

  • Bewertung: Gering. Die Hürden sind gesetzlich bewusst hoch angelegt, um einen Wechsel erst im Alter zu verhindern. Nur wenige Ausnahmefälle haben eine Chance.


Umsetzung Schritt für Schritt (Die Wege für über 55-Jährige)

  • Weg 1: Familienversicherung:
  • Voraussetzung: Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner ist gesetzlich versichert. Ihr eigenes monatliches Gesamteinkommen darf dabei die Grenze von 535 Euro nicht überschreiten (bei einem Minijob: 556 Euro).
  • Umsetzung: Eine Möglichkeit, das Einkommen zu senken, ist die Beantragung einer Teilrente statt der vollen gesetzlichen Rente. Dies muss jedoch glaubhaft und auf Dauer angelegt sein, nicht nur als kurzfristiger Trick. Anschließend stellen Sie den Antrag auf beitragsfreie Familienversicherung bei der Krankenkasse Ihres Partners.
  • Weg 2: Versicherungspflicht im EU-Ausland (Der Vollständigkeit halber):
  • Voraussetzung: Sie wandern aus und nehmen eine Tätigkeit auf oder begründen Ihren Wohnsitz in einem EU-Land mit obligatorischer Krankenversicherung (z. B. Schweiz, Österreich).
  • Umsetzung: Dieser Weg ist äußerst komplex und nur für wenige realistisch. Bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland greift die sogenannte Auffang-Versicherungspflicht, die Sie in die GKV bringt.


Ansprechpartner

  • Empfehlung: Aufgrund der hohen Komplexität und der rechtlichen Fallstricke ist eine professionelle Beratung unerlässlich. Wenden Sie sich an Verbraucherzentralen, unabhängige Versicherungsberater, spezialisierte Versicherungsmakler oder Fachanwälte für Sozialrecht.



4. Riskante Manöver: Von diesen Optionen ist meist abzuraten

4.1. Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter

Für langjährig Versicherte ist ein Wechsel des Versicherungsunternehmens fast immer die schlechteste aller Optionen. Die Nachteile überwiegen bei Weitem:

  • Verlust der Altersrückstellungen: Bei Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, gehen die über Jahrzehnte angesparten Rückstellungen komplett verloren. Bei neueren Verträgen kann nur ein Teil mitgenommen werden.
  • Neue Gesundheitsprüfung: Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und möglicher Vorerkrankungen drohen hohe Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar eine komplette Ablehnung des Antrags.
  • Höheres Eintrittsalter: Der neue Vertrag wird auf Basis Ihres aktuellen, höheren Alters kalkuliert und ist allein deshalb schon teurer als ein interner Tarifwechsel.


4.2. Der Notlagentarif

Der Notlagentarif ist keine strategische Option zur Beitragssenkung. Er ist die gesetzliche Folge, wenn Sie mit Ihren Beiträgen über einen längeren Zeitraum im Rückstand sind und das Mahnverfahren abgeschlossen ist. Die Konsequenzen sind gravierend: Der Versicherungsschutz wird auf eine absolute Notfallversorgung bei akuten Schmerzzuständen reduziert, und es werden keine weiteren Altersrückstellungen gebildet.



5. Vorsicht Falle: So erkennen Sie unseriöse Helfer für den PKV-Tarifwechsel und den Wechsel von PKV zu GKV


Im Internet werben zahlreiche "Wechselhelfer" mit vollmundigen Versprechen wie "99 % Erfolgsquote". Achten Sie auf diese 12 Wechselhelfer-Warnzeichen - egal, ob beim Tarifwechsel oder bei PKV zu GKV.



6. Fazit: Handeln Sie, aber überlegt und nicht überstürzt


Die Beitragserhöhung ist Ihr jährlicher Weckruf. Sehen Sie Beitragsanpassungen als gute Gelegenheit, um Ihre PKV-Kosten aktiv zu steuern. Panik und vorschnelle Handlungen sind Ihr größter Feind, während ein wohlüberlegter Plan Ihr stärkster Verbündeter ist.


Das zentrale Fazit lautet: Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG ist für fast alle Versicherten Ü55 die sicherste und effektivste Methode, um den Beitrag zu senken und gleichzeitig die wertvollen Altersrückstellungen sowie das aktuelle Leistungsniveau zu erhalten.


Konzentrieren Sie sich dabei nicht auf die maximal mögliche Ersparnis um jeden Preis, sondern stellen Sie den Erhalt wichtiger Leistungen in den Vordergrund. Wenn Sie sich bei der Analyse der komplexen Tarifwerke unsicher sind, investieren Sie in unabhängige, professionelle Hilfe. Es ist eine Investition, die sich für Ihre finanzielle Zukunft und Ihre Gesundheit langfristig auszahlt.



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