Leitfaden PKV Tarifwechsel: So senken Sie Ihren Beitrag, ohne auf Leistungen zu verzichten
Zum 01.01.26 soll der Beitrag in der PKV für 60% um Ø 13% steigen. Zusätzlich soll der Pflegebeitrag um 6 - 16% steigen. Für viele heißt die Lösung Tarifwechsel intern, also ohne den Anbieter zu wechseln.
ABER: Beim Tarifwechsel innerhalb der PKV führen viele Wege leider nicht nach Rom, sondern wegen der "Sabotage durch die PKVs" in die Irre. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Beitrag trotzdem senken können, ohne auf Leistungen zu verzichten.
Warum dieser Tarifwechsel-Leitfaden wichtig ist
- PKV-Beiträge sind nicht ans Einkommen gekoppelt
- Kleine Rente bedeutet deswegen nicht kleiner PKV-Beitrag
- PKV-Beiträge verdreifachen sich in 30 Jahren (siehe Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale)
- Altersarmut droht, wenn kleine Rente einziges Einkommen ist
- Mögliche Lösung: Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
- Problem 1: Komplexes Thema, viele Missverständnisse und Irrtümer
- Problem 2: PKVs sabotieren interne Tarifwechsel
- Problem 3: Aufsicht kontrolliert PKVs unseres Erachtens zu lasch, weshalb wir bei der BaFin Beschwerde gegen das Vorgehen der Generali (für Details siehe Punkt 6.) eingelegt haben, nachdem die Generali die von uns eingeräumte Chance zur Stellungnahme nicht genutzt hat.

Wie dieser Tarifwechsel-Leitfaden gegliedert ist
- Mögliche Anlässe
- Rechtliche Grundlagen
- Voraussetzungen & Vorteile
- Erfolgswahrscheinlichkeiten
- Mythen & Missverständnisse
- Hürden die Tarifwechsel verhindern
- Ist unabhängige Beratung notwendig?
- Ablauf & Merkmale seriöser Beratung
- Preis-Leistungsvergleich im Detail
- Beitragsschere ohne / mit Tarifwechsel
- Häufige Fragen
- Typische Fehler
1.-Mögliche Anlässe für (interne) Tarifwechsel
- Leistungsbedarf hat sich geändert (wenn z. B. Implantate "erledigt" sind)
- Höhe des Selbstbehalts passt nicht mehr ("reiche nie etwas ein" oder "ist mir inzwischen zu hoch")
- Beitrag ist nach Erhöhung nicht mehr bezahlbar (PKV frisst Großteil der Rente)
- Beitrag würde auf Dauer absehbar unbezahlbar werden (für Details siehe Punkt 10.)
- Unzufriedenheit mit Beitragssteigerung oder Kostenübernahme bei PKV A, wobei PKV-Wechsel nur für gesunde Versicherte sinnvoll sein kann, die erst seit 2013 in der PKV und daher in sog. Unisex-Tarifen sind, die es erlauben, aufgebaute Altersrückstellungen zu PKV B mitzunehmen
2. Rechtliche Grundlagen für interne Tarifwechsel
- § 204 VVG
- (1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
- 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; ...
- § 6 VVG InfoV
- (2) Bei der substitutiven Krankenversicherung nach § 146 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat der Versicherer bei jeder Prämienerhöhung unter Beifügung des Textes der gesetzlichen Regelung auf die Möglichkeit des Tarifwechsels (Umstufung) gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes hinzuweisen. Bei Versicherten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist der Versicherungsnehmer auf Tarife, die einen gleichartigen Versicherungsschutz wie die bisher vereinbarten Tarife bieten und bei denen eine Umstufung zu einer Prämienreduzierung führen würde, hinzuweisen. Der Hinweis muss solche Tarife enthalten, die bei verständiger Würdigung der Interessen des Versicherungsnehmers für eine Umstufung besonders in Betracht kommen. Zu den in Satz 2 genannten Tarifen zählen jedenfalls diejenigen Tarife mit Ausnahme des Basistarifs, die jeweils im abgelaufenen Geschäftsjahr den höchsten Neuzugang, gemessen an der Zahl der versicherten Personen, zu verzeichnen hatten. Insgesamt dürfen nicht mehr als zehn Tarife genannt werden. Dabei ist jeweils anzugeben, welche Prämien für die versicherten Personen im Falle eines Wechsels in den jeweiligen Tarif zu zahlen wären. Darüber hinaus ist auf die Möglichkeit eines Wechsels in den Standardtarif oder Basistarif hinzuweisen.
- § 6 VVG
- (1) Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. ...
- (4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 besteht auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, soweit für den Versicherer ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist; Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer kann im Einzelfall auf eine Beratung durch schriftliche Erklärung verzichten.
- (5) Verletzt der Versicherer eine Verpflichtung nach Absatz 1, 2 oder 4, ist er dem Versicherungsnehmer zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Versicherer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

3. Voraussetzungen & Vorteile interner Tarifwechsel
- Ohne Fristen monatlich möglich
- Ohne Altersbegrenzung möglich
- Ohne Gesundheitsprüfung möglich (für Details siehe Punkt 2.)
- Altersrückstellungen bleiben zu 100% erhalten
- Wartezeiten im neuen Tarif entfallen (z. B. Leistungsstaffel für Zahnersatz)
- Leistungsfreie Zeiten bleiben erhalten (wichtig für Beitragsrückerstattung)
- Leistungsniveau bleibt erhalten (falls gewünscht)
- Beitrag sinkt meist deutlich (auch bei gleichwertigen Leistungen)
- Sofort umsetzbar
- Jederzeit wiederholbar
4. Erfolgswahrscheinlichkeit für signifikante Einsparung
Wichtig zu wissen: Der Tarifpreis ist an die verursachten Kosten gekoppelt, die nicht nur von den Tarifleistungen, sondern auch von der Zusammensetzung des Kollektivs abhängen. Deshalb kann ein leistungsschwacher Tarif wie der Standardtarif (wegen der Zugangsvoraussetzungen, die zu einem überdurchschnittlich alten Kollektiv führen) teurer sein als Tarife mit besseren Leistungen.
Bei diesen PKVs gibt es so viele Tarife, dass in 80% der Fälle mindestens ein Tarif mit vergleichbaren Leistungen mindestens 2.000 Euro pro Jahr günstiger ist:
Bei diesen PKVs ist die Erfolgswahrscheinlichkeit kleiner, weil es entweder nicht allzu viele Tarife gibt oder weil viele Kunden schon im preiswertesten Tarif sind:
- AXA
- BBKK/VKB
- Continentale
- Gothaer
- Hallesche
- HanseMerkur
- LKH
- UKV
- Universa
Eine signifikante Ersparnis ist zumindest immer dann möglich, wenn etwas Kompromissbereitschaft bei den Leistungen besteht.

Der von Check 360° angefragte Tarif ist nicht nur leistungsmäßig VIEL besser als der Standardtarif, sondern - NACH BERÜCKSICHTIGUNG der höheren Selbstbeteiligung und des für die Mehrleistungen im neuen Tarif akzeptierten Risikozuschlags - um 243,30 Euro/Monat = 2.919,60 Euro/Jahr günstiger.
5. Mythen & Missverständnisse, die Optimierung erschweren
- Mein Beitrag sinkt, wenn ich nur noch Rente beziehe: falsch
- Meine Altersrückstellungen führen (ab 65) zur Beitragssenkung: falsch
- Günstigerer Tarif = schlechtere Leistungen: falsch
- Günstigerer Tarif = schnellere Preissteigerung: falsch (für Details siehe Punkt 10.)
- Geschlossene Tarife stehen für Tarifwechsel nicht zur Verfügung: falsch
- Geschlossene Tarife vergreisen und sind deshalb teuer: falsch
- Leistungen für Kieferorthopädie oder bei Schwangerschaft können abgewählt werden: falsch
- Mein Makler weist mich auf preiswertere Tarife hin: falsch
- Meine PKV hilft mir beim Wechsel in den preiswertesten Tarif: falsch
- Meine PKV kann den angestrebten Tarifwechsel ablehnen: falsch
- Meine PKV kann den angestrebten Tarifwechsel mit einer Gesundheitsprüfung verhindern: falsch
- Meine PKV kann den angestrebten Tarifwechsel mittels Risikozuschlag unattraktiv machen: falsch
Für weitere Irrtümer und Erläuterungen, warum etwas falsch bzw. was richtig ist, auf das Bild klicken:
6. Hürden mit denen Tarifwechsel verhindert werden sollen
Beispiel Generali:
- Auf konkrete Nachfrage von Versicherten, ob es keine günstigeren Tarife für sie gebe und auch bei Beitragsanpassungen Ü60 wurde jahrelang versäumt, auf einen besonders günstigen Zweibettzimmertarif hinzuweisen. Im 1. Fall liegt u. E. ein Verstoß gegen § 6 VVG, siehe oben, vor. Im 2. Fall liegt u. E. ein Verstoß gegen § 6 VVG Infoverordnung, siehe oben, vor.
- Dadurch ist den Betroffenen innerhalb von 10 Jahren teilweise ein Beitragsnachteil von über 30.000 Euro entstanden, weshalb erste Betroffene diesen Vermögensschaden einklagen wollen.
- Wird vom Versicherten der Wechsel in einen günstigeren Tarif beantragt, kommt als Antwort oft: Leider können wir die versicherten Leistungen nicht erhöhen, da sich Ihre Gesundheit seit Vertragsschluss verändert hat. Alternativ kommt: Aufgrund unserer internen Risikoprüfung sind wir derzeit leider nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Änderung des Versicherungsschutzes laut Ihrem Antrag vom DATUM zu gewähren.

Generali: Da sich Ihre Gesundheit verändert hat, können wir leider die Leistungen nicht erhöhen.

Generali: Aufgrund unserer internen Risikoprüfung sind wir derzeit leider nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Änderung des Versicherungsschutzes laut Ihrem Antrag vom DATUM zu gewähren.
- Selbst Versicherungsmakler lassen sich mangels Kenntnis der genauen Gesetzeslage davon ins Bockshorn jagen. Denn siehe oben: Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif (Anmerkung: was für einige Teilleistungen immer der Fall sein wird), kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen.
- Wenn die Generali angestrebte interne Tarifwechsel ablehnt (egal mit welcher Begründung), verstößt sie u. E. gegen § 204 VVG. Wir haben die BaFin daher am 30.09.25 um Prüfung gebeten.
- Daneben kommt es immer wieder vor, dass unsere Vollmacht nicht akzeptiert wird, dass die von uns angefragten Berechnungen zum Kunden statt zu uns gehen und dass die Berechnungen für die günstigsten Tarife erst auf mehrfaches Nachfragen scheibchenweise nachgeliefert werden.
Beispiel Gothaer:
- Nicht nur die Gothaer, sondern auch Allianz, DKV und LKH versuchen, Tarifwechsel wirtschaftlich unattraktiv erscheinen zu lassen durch
- Vorschläge, die nicht den günstigsten Alternativtarif oder zumindest nicht die günstigste SB-Stufe des günstigsten Alternativtarifs beinhalten
- Rechnerische Entlastung des aktuellen Tarifs durch eine Gutschrift, die in Tarifalternativen zumindest nicht in derselben Höhe gewährt würde, jedenfalls wird dieser Eindruck erweckt
- Rechnerische Belastung von preiswerten Tarifalternativen durch hohen "Wagnisausgleich"

Die Tarifalternative MediCompact kostet nicht 1.187,03 Euro, sondern 1.187,03 - 950,45 = 236,58 Euro, wenn auf die Mehrleistungen der Alternative im Vergleich zum aktuellen Tarif verzichtet wird.
- Fast immer wird auch kommunikativ verwirrt, etwa mit dem Hinweis, dass ein Wechsel in einen sog. Unisex-Tarif dazu führe, dass ein späterer Wechsel in den Standardtarif nicht mehr möglich sei, was zwar stimmt, aber fast immer irrelevant ist, da es bei den meisten PKVs mindestens einen Tarif gibt, der (teils deutlich) günstiger ist, als der leistungsmäßig extrem schlechte Standardtarif.
7. Warum professionelle unabhängige Beratung notwendig ist
- Der Rat, sich auf § 204 VVG zu berufen und sich alle in Frage kommen Tarife anbieten zu lassen, ist zwar rührend, aber vollkommen praxisfern.
- Alle Medien, die immer wieder geschrieben haben, dass der Standardtarif eine gute Wahl sei, wenn das Geld knapp wird, haben sich in unseren Augen selbst diskreditiert. Dazu gehört auch und gerade die Verbraucherzentrale. Wer weiß, wie PKV-Tarifpreise kalkuliert werden, hat das Standardtarif-Debakel (+ 30% zum 01.07.25) längst kommen sehen, siehe Blogpost vom 14.10.24
- Voraussetzung für einen erfolgreichen Tarifwechsel, ist die Kenntnis aller gemäß Bedarf leistungsmäßig in Frage kommenden Tarife UND ihrer aktuellen Preise.
- Für 80% aller Tarife (sog. Bisex-Tarife) gibt es seit 2013 aber keine aktualisierten Preise, weil diese seit 21.12.2012 für Neukunden geschlossen sind.
- Was vor 13 Jahren relativ günstig war, kann heute teuer sein und umgekehrt, weil die Kollektive von zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgelegten Tarifen sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein können (zur Preisbildung siehe oben).
- Wer nicht regelmäßig viele unterschiedliche Tarife für seine Kunden individuell berechnen lässt, kann nicht wissen, welche Bisex-Tarife derzeit die preisgünstigsten leistungsmäßig gleichwertigen Alternativen zum aktuellen Tarif des Kunden sind.
- Wer das nicht weiß, kann der PKV nicht die richtigen Tarife zur individuellen Beitragskalkulation (nach Geschlecht, Jahrgang und und unter Berücksichtigung weiterer persönlicher Einflussgrößen wie z. B. den Altersrückstellungen) vorgeben.
- Wer die Berechnung für jeden Tarif anfordert, wird im besten Fall viele Berechnungen bekommen, aber die für den Kunden attraktivsten können trotzdem fehlen, ohne, dass der Kunde es bemerkt.
Warum PKVs mauern? Weil sie es können. Das Thema ist leider hochkomplex!
- Warum wohl checkt Check24 jede Versicherungssparte, auch die Private Krankenversicherung, jedoch nur Neuabschlüsse (neuer Vertrag), nicht aber interne Tarifwechsel (Vertragsänderung)?
- Fragen Sie ChatGPT, Gemini oder Google nach günstigen Bisex-Tarifen Ihrer PKV. Wiederholen Sie die Frage auch mit anderen PKVs. Sie sehen: nur Müll, jedes Mal anders, trotzdem immer nur Müll.
- PKVs wissen, dass Sie und auch nicht-spezialisierte Makler, es nicht bemerken werden, wenn Ihnen der preiswerteste Bisex-Tarif auf Ihre Anfrage hin bzw. bei Beitragserhöhung nicht angeboten wird.
- Erst nachdem ein Tarifoptimierer die preiswertesten Tarife angefragt hat, meldet sich Ihre PKV und macht Ihnen ein schlechtes Gewissen, weil Sie sich direkt an die PKV hätten wenden können.
- Weitere Voraussetzung für einen erfolgreichen Tarifwechsel ist die direkte Gegenüberstellung des aktuellen Tarifs und der preislich attraktivsten Alternative(n), reduziert auf die Leistungen, bei denen es Unterschiede gibt.

Dieser Vergleich von zwei Tarifen ist 4 Seiten lang. Je mehr Tarifalternativen und je mehr Leistungen, die sich von denen des aktuellen Tarifs unterscheiden, desto umfangreicher der Vergleich.
- Versuchen Sie mal, die Leistungen mehrerer Tarife zu vergleichen, wenn sie, wie von der Generali, pro Tarif eine Leistungsbeschreibung erhalten, die bei Unisex-Tarifen bis zu 25 Seiten lang ist.
- Dazu kommt: Kunden sollten mit den Leistungsbeschreibungen nicht alleine gelassen werden, Leistungen bzw. Leistungsvergleiche müssen vom Profi erklärt werden.
- Mit der Auswahl der besten Tarifalternative ist die Schlacht noch nicht gewonnen. Denn der beantragte Tarifwechsel kann (u. E. rechtswidrig) abgelehnt werden (siehe dazu Punkt 6.).
- Außerdem kann der gewünschte Tarif oder der Tarifwechsel "madig" gemacht werden:
- Beispiel Generali: Bitte beachten Sie: Ein Wechsel in diesen Tarif ist grundsätzlich möglich, wir raten unseren Kunden von diesem Tarif ausdrücklich ab. Wir empfehlen andere Tarifalternativen mit einem zeitgemäßen und umfassenden Gesundheitsschutz. Der gewünschte Tarif entspricht mit seinem teilweise veralteten Leistungsumfang diesem Anspruch nicht mehr. Ein zukünftig beabsichtigter Wechsel in einen Tarif mit einem soliden Grundschutz bedeutet unter Umständen eine Erhöhung des Versicherungsschutzes dieser Tarifwechsel ist dann - aufgrund von Mehrleistungen - nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich Zusätzlich weisen wir ausdrücklich darauf hin: Zukünftig ist mit größeren Beitragsanpassungen zu rechnen. In diesem Tarif ist der Rechnungszins derzeit noch mit einem hohen Wert eingerechnet (z.B. 3,3% bei männlichen Versicherten). Im Rahmen von anstehenden Beitragsanpassungen wird auch der Rechnungszinssatz aktualisiert. Der im Moment noch vergleichsweise niedrigere Beitrag wird sich dadurch deutlich erhöhen.
- Fakt ist: Dieser Tarif, ohne Primärarzt-Prinzip, d. h. direkt zum Facharzt gehen, ohne dass die Rechnungen gekürzt werden, stationär mit Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, ist bei Zahnersatz und bei Kuren eher schwach. Aber: Ein- und Zweibettzimmer-Kunden sparen mit diesem Tarif, der, entgegen der Warnung der Generali, 2025 nicht teurer wurde, häufig > 300 Euro (2025). Annahme: Wenn Tarif alt = 750 Euro und Tarif neu = 450 Euro und bei der nächsten Beitragsanpassung steigt der alte Tarif um 10%, der neue Tarif um 25%, stehen 750 + 75 = 825 Euro dann 450 + 112,50 = 562,50 Euro gegenüber. Der Beitragsvorteil beträgt - trotz der heftigen Anpassung im madig gemachten Tarif - also noch 262,50 Euro.

- Beispiel Allianz: Wenn Ü60 der Tarifpreis steigt, werden, in Abhängigkeit vom Ausgangstarif, unterschiedliche Tarife als "neuzugangsstärkster Tarif" (siehe Punkt 2.) bezeichnet, so dass beim Kunden der Eindruck entsteht, dass es keine sinnvollen Tarifalternativen für ihn gibt.
- Begleitkommunikation: 96% der Kunden behalten nach einer Beitragsanpassung ihren Versicherungsschutz unverändert bei. Wenn ... Sie die umfangreichen Leistungen ... beibehalten möchten, sind keine weiteren Schritte nötig. ... Ein Wechsel in einen preisgünstigeren Tarif ist in der Regel mit geringeren Leistungen verbunden. Das ist falsch, weil die Zusammensetzung des Kollektivs genauso preisrelevant ist wie die Tarifleistungen.
Tipp der Verbraucherzentrale: Unabhängig beraten lassen
8. Ablauf & Merkmale seriöser PKV-Tarifwechselberatung
In 7 Schritten zum erfolgreichen Tarifwechsel
- Analyse der Leistungen des Ausgangstarifs und des künftigen Bedarfs des Kunden
- Recherche der unter Berücksichtigung von 1. geeigneten, preiswerteren Alternativen
- Anforderung der kundenindividuellen Preise für die recherchierten alternativen Tarife
- Erstellung und Präsentation des Preis-Leistungsvergleichs "Ausgangstarif vs. Tarifalternativen"
- Antragstellung für den vom Kunden ausgewählten Tarif, rückwirkend zum Zeitpunkt der Anfrage
- Nachbearbeitung: Erläuterung der Bedeutung der ggfs. von der PKV angebotenen Optionen (Risikozuschlag, Mehrleistungsausschluss) sowie der Vor- und Nachteile
- Kontrolle der Police und Berechnung der Rückerstattung an den Kunden, siehe 5. (rückwirkend)
Checkliste für Ihre Auswahl eines guten und seriösen Tarifwechselberaters
- Kundenstimmen (Aktualität, Aussagekraft und Glaubwürdigkeit vor Quantität bzw. Sternen)
- Optimierungsbeispiele (Fokus auf Preissenkung trotz Leistungssteigerung)
- Anschaulicher Preis-Leistungsvergleich aus professioneller Software, Tarifnamen in Klarschrift, persönliche Präsentation, klare Antworten auf alle Rückfragen
- Honorar nur bei Wechsel in eine der vorgeschlagenen Tarifalternativen, Rechnungsstellung erst nach Policierung des Tarifwechsels durch die PKV
- Möglichkeit, vom ersten Monat an zu sparen
- Bestpreis-Garantie und Geld-zurück-Garantie, falls ein gleichwertiger Tarif günstiger sein sollte
- Gratiswechsel-Garantie nach Erstoptimierung
- Automatischer Leistungsvergleich, falls ein attraktiver neuer Tarif aufgelegt wird oder falls ein Bestandstarif sich über die Zeit besser entwickelt
- Kostenfreie Umstellung, falls gewünscht, ohne Limits, lebenslang
Die Kombination aus Echtem Sparen vom 1. Monat an, Bestpreis-Garantie bzw. Geld-zurück-Garantie und Gratiswechsel-Garantie gibt es nur bei Check 360°.
Die Auseinandersetzung mit der PKV macht den Erfolg oft erst möglich. Davor scheuen wir uns nicht. Haben Sie schonmal bei einem Mitbewerber gesehen, dass kein Blatt vor den Mund genommen wird?

Welche Vorteile der PKV-interne Tarifwechsel mit Check 360° im Wettbewerbsvergleich bietet
9. Preis-Leistungsvergleich Referenz vs. Alternativen im Detail
Wie oben erklärt: Selbst deutlich günstiger, muss keineswegs schlechter bedeuten, Beleg siehe unten. Der Ausgangstarif hat 3,3 von 5 Sternen, der Zieltarif hat 3,6 Sterne, obwohl er, nach Berücksichtigung der höheren Selbstbeteiligung, monatlich um 360 Euro günstiger ist.

Preise Adelheid Platz für die von Check 360° bei der DKV angeforderten Tarifalternativen

Check 360°-Leistungsvergleich Adelheid Platz: bisheriger Tarif vs. preiswerteste DKV-Tarifalternative, nach Berücksichtigung des höheren Selbstbehalts 965,55 € - 605,01 € = 360,54 € Ersparnis pro Monat

Alle Leistungsunterschiede werden gegenübergestellt in den Bereichen ambulant, stationär, Zähne, Kur/Reha usw. UND im telefonischen Beratungsgespräch persönlich vom PKV-Profi im Detail erklärt

Feedback Adelheid Platz (mit freundlicher Genehmigung) nach Tarifoptimierung durch Check 360°
10. Beitragsschere ohne vs. mit internem Tarifwechsel
Günstiger ist nicht gleichbedeutend mit "wird schneller teurer", wie sich aus dem Beitragsverlauf ohne im Vergleich zu mit Tarifoptimierung ergibt.

Die Mathematik arbeitet immer für den günstigeren Tarif: Wenn Ihr Beitrag mit unserer Hilfe z. B. von 700 Euro um 250 Euro auf 450 Euro gesenkt wird und beide Beiträge um 5% pro Jahr steigen, dann beträgt die Differenz nach 5 Jahren 851 - 547 = 304 Euro und nach 10 Jahren 1.086 - 698 = 388 Euro. Die Beitragsschere schließt sich nicht, im Gegenteil, sie geht weiter auf.
Unten sehen Sie die kumulierten Kosten in beiden Tarifen. Weil die Beitragsschere sich öffnet, steigt die kumulierte Ersparnis in den ersten 5 Jahren von 16.577 Euro in den nächsten 5 Jahren um weitere 21.157 Euro auf insgesamt 37.734 Euro.

Abgesehen von banaler Mathematik: Es gibt einfach Tarife mit besserer Risikostruktur, die nicht allein dadurch schlechter werden, dass Bestandskunden aus anderen Tarifen dazukommen. Denn gerade die besseren Risiken, die weniger Kosten verursachen, kommen mit viel höherer Wahrscheinlichkeit ohne (hohe) Risikozuschläge aus ihren alten Tarifen raus.
11. Häufige Fragen zum Tarifwechsel innerhalb der PKV
- Sollte ich zu einer anderen PKV wechseln? Nicht, wenn Sie Ihre Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen können und wenn Ihre Gesundheit sich seit Erstantrag spürbar verschlechtert hat.
- Wie schnell und wie oft kann ich intern den Tarif wechseln? Ab dem nächsten Monatsersten und im Prinzip, so oft Sie wollen.
- Was bedeutet, Anrechnung der erworbenen Rechte und Altersrückstellung? Alle Vorteile, die Sie im aktuellen Tarif haben (z. B. keine Leistungsbegrenzung mehr im Rahmen der Zahnstaffel, beitragsfreie Zeiten) , gelten auch im neuen Tarif, ebenso wie die Nachteile (Risikozuschlag).
- Kann ich auch in für Neukunden geschlossene Tarife wechseln? Ja
- Was ist, wenn ich über dem tariflichen Höchsteintrittsalter liege? Dieses Höchstalter gilt (bzw. galt bei geschlossenen Tarifen) nur für Neukunden, aber nicht für intern wechselnde Bestandskunden.
- Muss ich eine neue Gesundheitsprüfung machen? Das hängt vom bisherigen und künftigen Tarif und der jeweiligen Gesellschaft ab, erschöpft sich aber ggfs. zu 99% im Ankreuzen von Kästchen.
- Was mache ich, wenn meine PKV nicht mitspielt? Spätestens dann sollten Sie auf die Erfahrung eines ausgewiesenen Experten zurückgreifen, siehe "Sherpa" unten.
- Ist Tarifwechselberatung nicht teuer? Ein möglicher, aber nicht erfolgter sinnvoller Tarifwechsel (weil ein Tarif nicht bekannt war oder der angefragte Wechsel abgelehnt wurde) ist viel teurer.
Für Antworten auf weitere Fragen zum Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft auf das Bild klicken:
12. Typische Fehler vor, bei und nach internem Tarifwechsel
- Die Erwartung, dass Ihre PKV oder Ihr Makler sich bei Ihnen melden, wenn es preiswertere Tarife Ihrer PKV für Sie geben sollte bzw. der Umkehrschluss, ist der mit Abstand größte Fehler
- Das gilt auch und gerade für Gruppenverträge: Ihre Kammer- oder Unternehmenszugehörigkeit garantiert nicht, dass Sie im preiswertesten Tarif sind bzw. dass es keine besseren Optionen gibt
- Die Entscheidung für eine Alternative, ohne anschaulichen Vergleich aller Leistungsunterschiede
- Die Reduzierung der Leistungen, ohne sich auch mögliche negative Konsequenzen klargemacht zu haben (auch bei der Bewertung "Beitragssenkung vs. Zuzahlung" hilft unabhängige Expertise)
- Die Ablehnung eines gewünschten Tarifwechsels widerspruchslos hinnehmen
- Auf unabhängige professionelle Expertise verzichten
- Sich nach einem Tarifwechsel mehrere Jahre nicht mehr mit dem Thema beschäftigen
PKV-Tarifwechsel besser ohne oder mit Sherpas angehen?
Angesichts der Tarifwechsel-Sabotage der PKVs dürfte deutlich geworden sein, dass professionelle unabhängige Beratung beim internen Tarifwechsel unter dem Strich in den meisten Fällen Geld spart.
Eine einfache Überlegung unterstreicht das: Bei rund 80% der Kunden, die bei uns anfragen, ist eine Optimierung möglich. Die durchschnittliche Ersparnis liegt bei über 2.000 Euro. Wurde diesen Kunden der preiswerteste Tarif mit gleichwertigen Leistungen von ihrer PKV mit Nachdruck ans Herz gelegt? Wohl eher nicht. Waren diese Kunden nur nicht in der Lage, den Preis-Leistungsvorteil zu erkennen? Ebenfalls unwahrscheinlich, zumindest wenn der Vorteil in geeigneter Form vorgestellt worden wäre.
Letztlich ist es egal, ob Ihnen der günstige Tarif mit gleichwertigen Leistungen angeboten wird. Ohne nachvollziehbaren Leistungsvergleich werden Sie (hoffentlich) nicht wechseln. Und auch wenn Sie einen vergleichbaren, aber viel preiswerteren Tarif gefunden und beantragt haben, kann der Wechsel noch abgelehnt oder mit einem hohen Risikozuschlag unattraktiv gemacht haben.
Wenn Sie auf einen Gipfel im Himalaya wollen, würden Sie erwägen, den Berg alleine zu besteigen? Obwohl Sie wissen, dass der Berg es Ihnen nicht leicht machen wird? Oder würden Sie Sherpas nutzen, die schon unzählige Male auf dem Gipfel waren? Wir von Check 360° sehen uns als Ihr treuer Sherpa, der garantiert lebenslang an Ihrer Seite bleibt.
Ein Tarifwechsel ist nicht mit einer Gipfelbesteigung vergleichbar? Gegenfrage: Was ist Ihnen wichtiger als die bestmögliche Entscheidung für Ihre Gesundheit und gleichzeitig für Ihre Finanzen zu treffen?
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