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Exemplarischer Beitragsverlauf beim PKV-internen Tarifwechsel
Exemplarische Gesamtersparnis beim PKV-internen Tarifwechsel
Exemplarischer Beitragsverlauf beim Wechsel von PKV zu GKV
Exemplarische Gesamtersparnis beim Wechsel von PKV zu GKV
Was sagt die VZ zum Thema "PKV-interner Tarifwechsel"?
Was sagt die VZ zum Thema "Zurück in die GKV über 55"?
Was sagen 360°-Kunden zum Tarifwechsel innerhalb der PKV?
Martin M. aus Leipzig
Karl-Heinz H. aus Köln
Maria L. aus Stuttgart
Claus-Peter T. aus Hamburg
Matthias G. aus Nürnberg
Hannelore F. aus Düsseldorf
Dieter D. aus Hannover
Herbert O. aus München
Rainer V. aus Berlin
Karin N. aus Bremen
Alexander K. aus Freiburg
Thomas B. aus Dortmund
Was sagen 360°-Kunden zum Thema "Tschau PKV" über 55?
Christian W. aus Saarbrücken
Wilhelm S. aus Essen
Andre R. aus Dresden
Edeltraut I. aus Augsburg
Werner K. aus Berlin
Anita J. aus Frankfurt a. M.
Friedrich H. aus Mannheim
Katrin R. aus Hamburg
Marc C. aus Erfurt
Elisabeth B. aus Köln
Carina F. aus Magdeburg
Franz S. aus München
Warum nur den Tarif wechseln, aber nicht die Gesellschaft?
Warum in die GKV wechseln statt in der PKV zu bleiben?
Häufige Fragen zum Wechsel des PKV-Tarifs nach § 204 VVG
Die von uns durch internen Tarifwechsel durchschnittlich realisierte Beitragssenkung beträgt 30%. Bei einem durchschnittlichen Beitrag um die 600 Euro sind das 180 Euro Ersparnis pro Monat bzw. 2.200 Euro Ersparnis pro Jahr.
Der Hintergrund: Die Beiträge für zwei leistungsmäßig vergleichbare Tarife desselben Versicheres entwickeln sich dann unterschiedlich, wenn ein Tarif aggressiver vertrieben und/oder für leichtere Neukundenakquise bereits knapper kalkuliert wurde als der andere.
Die Beiträge steigen deshalb in den ersten 10 bis 15 Jahren nach dem Marktstart eines Tarifs häufig sprunghaft an. Umgekehrt kann aber auch der Preis von Tarifen, die über 30 Jahre alt sind, plötzlich regelrecht explodieren.
Das Auseinderdriften von Beiträgen wird dadurch verstärkt, dass gesündere Versicherte teurer werdende Tarife leichter verlassen können als weniger gesunde Versicherte, die für Mehrleistungen in zumindest teilweise besseren Tarifen einen Risikozuschlag akzeptieren oder in schlechtere Tarife wechseln müssten - und deshalb meist bleiben. Das kann zu heftigen Beitragsanstiegen v. a. in älteren Tarifen führen, die von immer mehr relativ gesunden Versicherten verlassen werden.
Das Problem beim angestrebten internen Wechsel in einen preiswerteren Tarif: Sog. Bisex-Tarife, die über 80% der für Bestandskunden verfügbaren Tarife ausmachen, wurden bereits vor 2013 für Neukunden geschlossen, weshalb die Versicherer seither keine aktuellen Preise mehr zur Verfügung stellen. Die mindestens 11 Jahre alten "letzten" Preise der Bisex-Tarife bieten aber kaum Orientierung, da deren Entwicklung bis heute - aus den oben genannten Gründen - nicht linear fortgeschrieben werden kann.
Als Tarifwechsel-Spezialist fragen wir täglich rund 100 Tarife für unsere Kunden zur Kalkulation bei PKVs (die individuelle Risikozuschläge und Altersrückstellungen kennen) an, so dass wir jederzeit bei jeder PKV die für jedes Leistungsniveau günstigsten Alternativen kennen. Generell gilt: Je größer die Tariflandschaft einer PKV, desto größer die durch internen Tarifwechsel durchschnittlich realisierbare Ersparnis.
Auf den Punkt gebracht: Sie werden beim internen Tarifwechsel nicht unterstützt, weil PKVs gewinnorientierte Unternehmen sind, die zunächst einmal ihren Aktionären bzw. Inhabern verpflichtet sind. Durch professionelle Tarifwechsel wird der Gewinn aber geschmälert.
Rechnen Sie mal nach: 500 Wechsel in leistungsmäßig gleichwertige Tarife pro Woche, bei denen im Durchschnitt 2.000 Euro Beitrag eingespart werden, bedeuten 1.000.000 Euro pro Woche und 50 Millionen Euro pro Jahr - weniger Gewinn, nicht nur Umsatz!
Jede PKV weiß, dass der Weg in die GKV ab 55 Jahren verbaut ist und dass langfährig Versicherte, wegen der in sog. Bisex-Tarifen (die bis Ende 2012 ausschließlich angeboten wurden) gebildeten Altersrückstellungen, die nicht zu anderen PKVs mitgenommen werden dürfen sowie der ggfs. fälligen Gesundheitsprüfung, den Anbieter nicht mehr wechseln werden.
Der allerletzte Ausweg wird verbaut, indem auf die Bitte nach dem Angebot günstigerer Alternativen, wenn überhaupt, nur unwesentlich günstigere, leistungsmäßig aber deutlich schlechtere Tarife (oft auch nur aus derselben Tarif-Familie) vorgeschlagen werden.
Versicherte werden von ihrer PKV mitunter auch in den vermeintlich günstigen Standard- oder Basistarif, beide mit Blick auf das Preis-Leistungsverhältnis nie die beste Lösung, gelotst, weil dann weitere interne Tarifwechsel ausgeschlossen sind. Das glauben Sie nicht? Dann denken Sie bitte kurz darüber nach, was immer passiert, wenn die Gesetze der freien Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt sind.
Fakt ist: Gegenüber ihren langjährigen Bestandskunden mit hohen Rückstellungen tritt eine PKV als Quasi-Monopolist auf und erschwert smarte Tarifwechsel aus reinem Gewinnstreben so gut es geht.
Nein, Ihre Gesellschaft kann Sie nach einem für Sie lukrativen Wechsel in einen gleichwertigen günstigeren Tarif nicht bestrafen. Das Gefühl, dann bei Abrechnungen mehr Probleme zu haben als vorher, ist vergleichbar mit dem Gefühl an der Kasse oder auf der Autobahn, dass es auf der anderen Spur schneller geht.
Die Abrechnung von Leistungen erfolgt entsprechend der jeweiligen Tarifbedingungen und - falls vereinbart - unter Berücksichtigung eines Mehrleistungsverzichts gegenüber einem früheren Tarif, weil der aktuelle Tarif zumindest teilweise Mehrleistungen beinhaltet, deren Gewährung die PKV von der Zahlung eines Risikozuschlags abhängig machen und den der Versichicherungsnehmer durch einen Verzicht auf die Mehrleistungen abwenden kann.
Ihr Beitrag wird v. a. auf Basis der Lebenserwartung Ihres Jahrgangs und der von Ihrer Kohorte verursachten Kosten kalkuliert. Beitragsänderungen müssen von einem externen Treuhänder abgenickt werden. Nur ein für bekannte Krankheiten oder Mehrleistungen nach einem Tarifwechsel vereinbarter Risikozuschlag sowie ab 65 die Altersrückstellungen beeinflussen den Beitrag individuell.
Wenn Sie die Antworten auf die Fragen oben gelesen haben, wissen Sie, warum Sie einen Tarifspezialisten brauchen, damit Ihre PKV nicht Schlitten mit Ihnen fährt.
Aber warum Check 360°?
PLUS
10 Jahre Garantie
Gibt es einen gleichwertigen Tarif, der sich besser entwickelt oder einen neuen, noch günstigeren Tarif, erhalten Sie automatisch einen aktuellen Preis-Leistungsvergleich von uns. Wünschen Sie einen weiteren Wechsel, setzen wir diesen KOSTENFREI für Sie um, bei Bedarf auch mehrfach innerhalb der Garantiezeit von 10 Jahren.
Häufige Fragen zum Wechsel von der PKV zurück in die GKV
Der PKV-Beitrag berechnet sich auf Basis des Tarifs, des Geschlechts, des Jahrgangs, des Gesundheitszustands und ab 65 der Altersrückstellungen. Der GKV-Beitrag orientiert sich ausschließlich an den Einkünften.
Grundsätzlich gilt: Wenn der PKV-Beitrag eher hoch ist, aber die Rente bzw. die Einkünfte eher klein, dann ist der GKV-Beitrag deutlich geringer und beträgt nicht selten sogar weniger als ein Drittel des PKV-Beitrags.
Konkret: Beträgt Ihre Rente unter 2.000 Euro bzw. Ihr Gewinn als Selbstständiger unter 1.200 Euro, zahlen Sie aktuell rund 225 Euro pro Monat in der GKV.
Bei einem monatlichen PKV-Beitrag von 900 Euro inklusive Pflege und Selbstbeteiligung/12 (als Rentner nach Abzug des PKV-Zuschusses) beträgt die Ersparnis GKV vs. PKV dann 75% (225 Euro / 900 Euro = 25%).
Bei einem PKV-Gesamtbeitrag von 450 Euro beträgt die Ersparnis in der GKV immer noch 50% (225 Euro / 450 Euro).
Es ist politisch unerwünscht, dass jüngere Menschen von relativ geringen PKV-Beiträgen bei sehr guten Leistungen profitieren - und Jahrzehnte später, als nicht mehr ganz so gesunder Mensch, durch den Wechsel zurück in die GKV, der Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen, weil die GKV-Beiträge, insbesondere bei Beziehern kleinerer Renten, oft nicht ausreichen, um die durch sie verursachten Kosten zu decken.
Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, wäre aber leichter zu akzeptieren, wenn man seine Altersrückstellungen zu anderen privaten Krankenversicherern mitnehmen könnte.
Dann gäbe es einen Wettbewerb der PKVs auch um Bestandskunden in Bisex-Tarifen, was einen positiven Effekt auf die Beiträge hätte.
Solange das nicht so ist, muss man kein schlechtes Gewissen haben, wenn man durch die Hintertür Auslandsjahr auch Ü55 zurückkommt in die deutsche GKV.
Weil die Hintertür auf einer EU-Vereinbarung beruht, die bereits seit 20 Jahren existiert, und weil EU-Recht vor nationalem Recht gilt, muss man sich auch keine Sorgen machen, dass Deutschland diese Türe im Alleingang schließt.
Ja, das schreibt sogar die Verbraucherzentrale, siehe oben. Wir sorgen dafür, dass die jeweiligen nationalen Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung erfüllt sind.
Und Rückkehrer aus einer ausländischen Pflichtversicherung erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die deutsche GKV.
Natürlich liegt der Teufel im Detail, weshalb wir niemand empfehlen würden, das Abenteuer ohne professionelle Unterstützung anzutreten, das schreibt auch die Stiftung Warentest.
Anspruchsgrundlagen sind die deutsche Auffangversicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Verordnung (EG) Nr. 883/04 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe a SGB V sind Personen versicherungspflichtig, die
- keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben
und
- zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren
Mit dem Begriff "zuletzt" in § 5 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe a SGB V wird die Systemzuweisung innerhalb dieser Alternative durch Anknüpfung an die zeitlich letzte Krankenversicherung entweder in der GKV oder PKV vorgenommen. Für die Zuordnung zur GKV ist - beim Fehlen einer anderweitigen Absicherung - alleine ausschlaggebend, dass die letzte Krankenversicherung eine solche in der GKV gewesen war, ohne dass es darauf ankommt, wie weit der letzte Zeitraum zurückliegt, in dem die betreffende Person "krankenversichert" war.
In die Prüfung des Tatbestandsmerkmals „letzte Krankenversicherung in der GKV oder PKV“ sind zunächst nur die Zeiträume einzubeziehen, in denen die betroffene Person vom Geltungsbereich des deutschen Krankenversicherungsrechts erfasst war.
Darüber hinaus sind auf der Grundlage des Artikels 5 Buchstabe b VO (EG) 883/04 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die in den Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz eingetretenen Sachverhalte mit solchen, die in Deutschland eingetreten sind, gleichzustellen.
Die Anwendung des überstaatlichen Rechts hat zur Folge, dass die Zeiten, in denen die betroffene Person dem Recht eines EU-/EWR-Staates, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs unterworfen war, ebenfalls in die Prüfung einzubeziehen sind. Eine Systemzuordnung zur GKV im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe a SGB V ist gegeben, wenn in dieser Zeit zuletzt die Versicherung bei einem Träger durchgeführt wurde, der von der VO (EG) 883/04 erfasst wird beziehungsweise bei dem eine Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit gegeben ist.
Die vorgenannte Gleichstellung gilt unabhängig davon, ob es sich bei den Betroffenen um sogenannte Rückkehrer (also Personen, die in der Vergangenheit bereits dem deutschen Krankenversicherungsrecht unterlagen) handelt oder um Personen, die zum ersten Mal dem Geltungsbereich des SGB V unterworfen werden. Der Umstand, dass in den atypischen Fallkonstellationen die Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe a SGB V für aus einem Mitgliedsstaat zurückkehrende Deutsche ausschließlich durch die gesetzliche Versicherung in diesem Mitgliedstaat begründet wird, ist hinzunehmen.
Es gilt unzählige Details zu beachten, damit der Wechsel zurück in die GKV gelingt und nachhaltig ist. Wir haben die nötigen Ressourcen und die Erfahrung.
Wir benötigen z. T. Ihre Mitwirkung, kümmern uns aber professionell um jeden Schritt:
Alles, was Sie tun müssen, ist die Vollmacht für unsere Kooperationsanwälte zu unterschreiben - um den Rest kümmern wir uns.
Was sagen 360°-Kunden zum Tarifwechsel innerhalb der PKV?
Eric LeGalle, selbstständig
Was sagen 360°-Kunden zum Thema "Ciao PKV" über 55?
Sonja Lorenz, in Rente
Wie läuft der Wechsel des PKV-Tarifs im Detail ab?
Wie läuft der Wechsel zurück in die GKV im Detail ab?
Was sagt die SW zum Thema "PKV-interner Tarifwechsel"?
Was sagt die SW zum Thema "Zurück in die GKV über 55"?
Was sagen 360°-Kunden zum Tarifwechsel innerhalb der PKV?
Ingo Schultz, selbstständig
Was sagen 360°-Kunden zum Thema "Ciao PKV" über 55?
Manfred Kurz, in Rente
Wer profitiert vom Tarifwechsel innerhalb der PKV am meisten?
Wer profitiert bei dem Wechsel von PKV in GKV am meisten?
Sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
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Herzliche Grüße
Ihr PKV Check 360° Team
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Als KV-Spezialist begleiten wir Sie über viele Jahre, vom Wechsel des Tarifs bei Ihrer PKV, evtl. mehrfach, ohne zusätzliche Kosten, im Rahmen unserer 10 Jahres-Bestpreis-Garantie, über die Pflichtversicherung im EU-Ausland bis zur Rückkehr in die GKV in Deutschland.
Viele 360°-Kunden sind als Angestellte und gut verdienende Selbstständige in der PKV bestens aufgehoben, können mit dem Wechsel des Tarifs innerhalb der Gesellschaft aber binnen 10 Jahren schon bis zu 40.000 Euro einsparen.
Mit Mitte 60 und einer Rente von unter 2.000 Euro konfrontiert, können oder wollen viele privat Krankenversicherte aber nicht mehr 600+ Euro für Ihre KV bezahlen. Dank mind. einjähriger Pflichtversicherung im EU-Ausland können 360°-Kunden ganz legal in die deutsche GKV wechseln und binnen 20 Jahren 150.000 bis 200.000 Euro einsparen.
Natürlich gibt es Rentner, die nicht auf das PKV-Leistungsniveau verzichten wollen. Dank geschickter Tarifwechsel können 360°-Kunden auch in der PKV binnen 20 Jahren bis zu 100.000 Euro sparen, ohne Verzicht auf Leistungen.
Warum PKV Check 360°?
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