Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag und Mehrleistungsverzicht

Markus Bauer • 20. Oktober 2024

Beim PKV-Tarifwechsel spielen Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag und Mehrleistungsverzicht eine wichtige Rolle und stehen in engem Zusammenhang. Hier eine ausführliche Erklärung der Begriffe und ihrer Zusammenhänge:



Gesundheitsprüfung

  • Definition: Eine Bewertung des Gesundheitszustands des Versicherten, fast immer (nur) auf Basis der vom Versicherten in einem Fragebogen angekreuzten Antworten
  • Zweck: Ermittlung möglicher Gesundheitsrisiken für Mehrleistungen im neuen Tarif
  • Anwendung: Wird nur durchgeführt, wenn der neue Tarif Leistungsverbesserungen gegenüber dem alten Tarif bietet
  • Umfang: Bezieht sich ausschließlich auf die Mehrleistungen, nicht auf den gesamten Tarif



Risikozuschlag

  • Definition: Ein zusätzlicher Beitrag für seit dem Vertragsabschluss erhöhte Gesundheitsrisiken bei Mehrleistungen im neuen Tarif
  • Zweck: Ausgleich des erhöhten Risikos durch Vorerkrankungen für die Versichertengemeinschaft
  • Höhe: Hängt ab vom individuellem Risiko und vom Umfang der Mehrleistungen, typischerweise zwischen 10 und 20 Prozent des Normalbeitrags
  • Anwendung: Kann von der Versicherung nach der Gesundheitsprüfung für Mehrleistungen angeboten werden


Mehrleistungsverzicht

  • Definition: Freiwilliger Verzicht des Versicherten auf Mehrleistungen im neuen Tarif.
  • Zweck: Vermeidung von Gesundheitsprüfung und möglichen Risikozuschlägen.
  • Folge: Führt zu einem "Hybrid-Tarif" aus altem und neuem Tarif.
  • Dauer: Ist eine dauerhafte Entscheidung und gilt auch für zukünftige Tarifwechsel.



Zusammenhänge im Rahmen eines PKV-Tarifwechsels


  • Auslöser: Wenn der neue Tarif Mehrleistungen gegenüber dem alten Tarif bietet, wird eine Gesundheitsprüfung erforderlich.


  • Gesundheitsprüfung und Risikozuschlag: Ergibt die Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko, kann die Versicherung einen Risikozuschlag für die Mehrleistungen anbieten.


  • Mehrleistungsverzicht als Alternative: Um Gesundheitsprüfung und mögliche Risikozuschläge zu vermeiden, kann der Versicherte einen Mehrleistungsverzicht erklären.


  • Wahlmöglichkeit des Versicherten: Der Versicherte hat die Wahl zwischen Akzeptanz des Risikozuschlags und Mehrleistungsverzicht bzw. Mehrleistungsausschluss.


  • Flexibilität und Schutz: Dieses Systematik bietet Flexibilität für den Versicherten und ermöglicht den Wechsel in einen Tarif mit Mehrleistungen auch bei schlechtem Gesundheitszustand.


  • Beratungspflicht der Versicherung: Einige PKVs verlangen auch beim Mehrleistungsverzicht eine Gesundheitsprüfung (Antworten auf Fragen zur Gesundheit), um ihre Beratungspflicht zu erfüllen.


  • Partieller Mehrleistungsausschluss: Die PKV kann daraufhin auch einen (nur) teilweisen Ausschluss der Mehrleistungen anbieten, wie den Verzicht auf einen geringeren Selbstbehalt im neuen Tarif.


Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Regelungen und Praktiken verschiedener PKV-Anbieter voneinander abweichen. Versicherte sollten sich daher bei einem geplanten Tarifwechsel unbedingt von einem unabhängigen Experten beraten lassen.

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