Standardtarif Beitragserhöhung 2026

Markus Bauer • 24. Mai 2026

STN-Beitrag steigt um 11,5% zum 1.7.26 nach 25% zum 1.7.25

Die wichtigsten Fakten zur Standardtarif-Beitragserhöhung 2026

Der Beitrag für Versicherungsnehmer im Standardtarif steigt zum 01.07.2026 abermals zweistellig.


Von der Beitragserhöhung betroffen sind 16.440 Personen, ca. 30% der im Standardtarif Versicherten, insbesondere normalversicherte Frauen (STN) und beilhilfeberechtigte Männer (STB).


Im Durchschnitt steigt der Preis für den Standardtarif um 11,5% - der prozentuale Anstieg schwankt aber in Abhängigkeit von den Altersrückstellungen und kann in Einzelfällen bis zu 18% betragen.


Der Selbstbehalt steigt von 306 Euro zum 01.07.2026 auf 500 Euro, so dass der Selbstbehalt für 2026 im Schnitt bei 403 Euro liegt. Für Abrechnungen vor dem 01.07. dürfen PKVs aber nichts nachfordern.


Der Selbstbehalt steigt nur für von der STN-Beitragserhöhung Betroffene: Ist der alte SB von 306 Euro bis zum 30.06. ausgeschöpft, sind für ambulante Leistungen ab 01.07. wieder 20% bis zu 97 Euro fällig.


Wegen der im Vergleich zu 2025 höheren Beitragsbemessungsgrenze steigt der STN-Höchstbeitrag um 87,46 Euro auf 848,62 Euro (Ehepaare 1.272,93 Euro), der durchschnittliche Beitrag auf 480 Euro.


Zusammen mit dem Beitrag für die Pflegepflichtversicherung (PVN) kommt mancher Alleinstehende ab dem 1. Juli 2026 auf einen Monatsbeitrag von über 920 Euro.


Wenn die für 2027 geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro kommt, steigt der STN-Höchstbeitrag auf 930 Euro und durchbricht zusammen mit PVN die 1000 Euro-Schallmauer.


Welche Gründe werden vom PKV-Verband für den Preisanstieg genannt?

  • Die Preise im Heilmittelkatalog der GKV und damit die Preise, die für im Standardtarif Versicherte berechnet werden dürfen, sind am 01.01.2026 um 25% angehoben worden.
  • Die Höchstsätze, die für zahntechnische Leistungen berechnet werden dürfen, sind am 01.01.2026 um 30% gestiegen.
  • Die Arzneimittelkosten sind in den letzten Jahren teilweise um 7% pro Jahr gestiegen.
  • Die Ausgaben für Krankenhausleistungen, die für 40% der Gesamtausgaben im Standardtarif verantwortlich sind, sind im letzten Jahr um rund 13% gestiegen.
  • Die Lebenserwartung der Frauen im STN musste nach oben korrigiert werden.
  • Das heißt: Die Leistungsausgaben sind gestiegen und die Sterbewahrscheinlichkeit ist gesunken.


Was sollte ich als Betroffener der STN-Beitragssteigerung unbedingt tun?

  • Checken Sie, ob Ihre PKV einen günstigeren Tarif als STN anbietet, was bei den meisten PKVs mit großem Tarifprogramm der Fall ist: Buchen Sie einen Telefontermin, wir beraten kostenfrei.
  • Obwohl immer eine individuelle Berechnung erforderlich ist, schätzen wir, dass etwa die Hälfte der 54.800 im Standardtarif Versicherten den Beitrag durch internen Tarifwechsel senken kann - unabhängig davon, ob Ihr STN-Beitrag zum 01.07.2026 steigt.
  • Warum gibt es Normaltarife, die günstiger sind als der Standardtarif? Das Durchschnittsalter des STN-Kollektivs ist sehr hoch (=> Leistungen werden überdurchschnittlich häufig genutzt), weil
  • STN bereits im Juli 1994 aufgelegt wurde
  • Zugangsvoraussetzung älter als 65 Jahre ist
  • Versicherbarer Personenkreis im Detail


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Was kann ich sonst noch tun, wenn mein STN-Beitrag steigt?

  1. Prüfen Sie Ihren Bescheid darauf, wie konkret bzw. unkonkret der Beitragsanstieg begründet wird. Die tatsächlichen Gründe, die der PKV-Verband genannt hat, finden Sie oben.
  2. Wenn Sie Zweifel daran haben, dass die Erhöhung ausreichend konkret begründet ist, können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen spezialisierten Anwalt wenden.
  3. Wenn Sie 60 geworden sind: Ist der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10% wirklich weggefallen?
  4. Wenn Sie Ü65 sind: Sind etwaige Puffer aus der Beitragsentlastungskomponente berücksichtigt?
  5. Wenn Sie von der Beitragserhöhung betroffen sind und planbare Ausgaben haben: Rechnen Sie wegen des SB-Anstiegs z. B. Medikamente, die Sie auf Vorrat kaufen können, vor dem 1. Juli ab. Es kursieren viele gutgemeinte Tipps zum Vorziehen von Kosten, aber bitte beachten Sie dabei, dass der Selbstbehalt nur ambulante Leistungen betrifft.
  6. Wenn Sie Rentner sind: Reichen Sie Ihren Beitragsbescheid bei der DRV ein, damit der Zuschuss (in Höhe von 8,75%) auf Basis des neuen Beitrags berechnet wird (bis maximal 50% des Beitrags).
  7. Falls Sie inklusive Pflege monatlich über 920 Euro zahlen und gemäß SGB II/XII hilfebedürftig sind, beantragen Sie eine Prüfung Ihrer PKV auf Aufnahme in den Basistarif mit 50%-iger Ermäßigung.


Was sollte ich lieber lassen, selbst wenn mein STN-Beitrag steigt

  • Ein Wechsel in den Basistarif führt aufgrund der besseren Leistungen zu einem höheren Beitrag. Ausnahmen: Sie sind hilfebedürftig nach SGB sind oder haben einen hohen Risikozuschlag im STN.
  • Wenn Sie Ü55 sind: Verlassen Sie sich NICHT auf Helfer, die Sie zurück in die GKV bringen wollen. Angesichts kürzlich geschlossener Schlupflöcher: Fragen Sie nach, wie man konkret vorgehen will.


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