Standardtarif Beitragserhöhung 2026
STN-Beitrag steigt um 11,5% zum 1.7.26 nach 25% zum 1.7.25
Der Beitrag für Versicherungsnehmer im Standardtarif steigt zum 01.07.2026 abermals zweistellig.
Im Durchschnitt steigt der Beitrag für den Standardtarif um 11,5% - der prozentuale Anstieg schwankt aber in Abhängigkeit von den Altersrückstellungen und kann in Einzelfällen bis zu 18% betragen.
Wegen der im Vergleich zu 2025 höheren Beitragsbemessungsgrenze steigt der STN-Höchstbeitrag um 87,46 Euro auf 848,62 Euro (Ehepaare 1.272,93 Euro).
Gleichzeitig steigt der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung (PVN) um rund 16%, so dass mancher Alleinstehende ab dem 1. Juli 2026 auf einen Monatsbeitrag von über 920 Euro kommt.
Wenn die für 2027 geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro kommt, steigt der TN-Höchstbeitrag auf 930 Euro und durchbricht zusammen mit PVN die 1000 Euro-Schallmauer.
Welche Gesellschaften haben den Beitragsbescheid bereits verschickt?
In chronologischer Folge (Stand 07.05.26)
- Debeka
- Allianz
- AXA
- Signal Iduna
- Barmenia
- Hallesche
- HUK
- ...
Was sollte ich als Betroffener der STN-Beitragssteigerung unbedingt tun?
- Erfahren Sie, ob Ihre PKV einen günstigeren Tarif als STN anbietet, was bei den meisten PKVs mit großem Tarifprogramm der Fall ist: Buchen Sie einen Telefontermin, wir beraten kostenfrei.
- Obwohl immer eine individuelle Berechnung erforderlich ist, schätzen wir, dass rund die Hälfte der 50.000 im Standardtarif Versicherten den Beitrag durch internen Tarifwechsel ab 1.7. senken kann.
Was kann ich sonst noch tun und was sollte ich eher lassen?
- Prüfen Sie Ihren Bescheid darauf, wie konkret bzw. unkonkret der Beitragsanstieg begründet wird.
- Prüfen Sie in Ihrem Bescheid die Formulierung bzgl. der Unabhängigkeit des Treuhänders, der die Beitragserhöhung geprüft hat.
- Wenn Sie Zweifel bei 1. oder 2. haben, können Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden.
- Wenn Sie 60 geworden sind: Ist der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10% wirklich weggefallen?
- Wenn Sie Ü65 sind: Sind etwaige Puffer aus der Beitragsentlastungskomponente berücksichtigt?
- Wenn Sie Ü55 sind: Verlassen Sie sich NICHT auf Helfer, die Sie zurück in die GKV bringen wollen. Angesichts kürzlich geschlossener Schlupflöcher: Fragen Sie nach, wie man konkret vorgehen will.
Dieser Beitrag wird seit dem 07.05.2026 täglich aktualisiert und erweitert.










