PKV interner Tarifwechsel nach § 204 VVG

Markus Bauer • 14. September 2026

PKV Tarifwechsel intern: Beitragssenkung ohne Versichererwechsel und ohne Leistungsverzicht

Ein PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ermöglicht eine Beitragssenkung OHNE Gesundheitsprüfung,  OHNE Verzicht auf Leistungen und OHNE Verlust der Altersrückstellungen. Vorher-Nachher-Beispiele


1. Warum steigen die PKV-Beiträge immer weiter?

Leistungen in der PKV sind fest vereinbart und dürfen zur Beitragsstabilisierung nicht gekürzt werden, wie in der GKV. Das bedeutet: Steigen die Gesundheitskosten und / oder steigt die Lebenserwartung, steigen automatisch auch die PKV-Beiträge. PKVs rechnen daher mit dauerhaft steigenden Beiträgen.

 

Den Zeitpunkt und Umfang von Beitragserhöhungen dürfen die PKVs aber nicht willkürlich festlegen. PKVs müssen sich bei der Beitragskalkulation an die gesetzlichen Vorgaben halten und Anpassungen von einem PKV-Treuhänder nach Tarif, Jahrgang und (bei Bisex-Tarifen) Geschlecht absegnen lassen.


Mehr zur PKV-Beitragserhöhung 2027


2. Wie kann ich meinen PKV-Beitrag im Alter senken?

In der GKV orientiert sich der Beitrag am Einkommen und sinkt demnach, wenn die Rente kleiner ist als das frühere Einkommen. In der PKV ist der Beitrag nicht an das Einkommen gekoppelt und steigt, siehe oben, auch für Rentner immer weiter. Gebremst werden Beitragsanstiege Ü65 theoretisch durch den U60 erhobenen gesetzlichen Zuschlag und die freiwillige "Beitragsentlastung im Alter" (BEA).


PKV-Kapitaldeckungsverfahren vs. GKV-Umlageverfahren


Tatsächlich wechseln viele Kunden zu spät in die PKV, um noch hohe Altersrückstellungen aufzubauen. Und BEA wird überwiegend von Angestellten genutzt (da Arbeitgeber 50% des Beitrags übernehmen). Bei der Mehrheit werden die Beitragsanstiege Ü65 nur durch Altersrückstellungen abgemildert.


Hinzu kommt, dass ein für Neukunden bisher offener Tarif von der PKV fast immer geschlossen wird, wenn der Tarifpreis zu hoch geworden ist, um mit dem Tarif noch erfolgreich Neukunden zu gewinnen. Wird das Bestandskunden mitgeteilt? Nein. Erfahren Bestandskunden, dass es neue Tarife gibt? Nein.


Aufgrund stetig steigender Beiträge, relativ geringer Rückstellungen und schnell geschlossener Tarife können viele Privatversicherte der Altersfalle nur mit regelmäßigen internen Tarifwechseln entgehen.

Häufige Falle bei privaten Krankenversicherungen ist, dass sie im Alter sehr teuer werden: Lösung = geschickt die Tarife wechseln

3. Wie viel kann ich durch internen Tarifwechsel einsparen?

Der interne Wechsel des PKV-Tarifs gemäß § 204 VVG führt oft zu einer spürbaren Beitragssenkung. Ein "Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft" senkt den Beitrag im Durchschnitt um 180 Euro / Monat, das sind deutlich über 2.000 Euro / Jahr. Die genannten Zahlen beruhen auf langjähriger Erfahrung.


Ob und wie stark der Beitrag sinkt, hängt aber immer vom konkreten Einzelfall ab. Unten finden Sie vier Fallbeispiele aus einer Aktion in Kooperation mit der Interessengemeinschaft Widerruf und n-tv.


Berechnen Sie Ihr Einsparpotenzial durch regelmäßige Tarifwechsel alle 4-7 Jahre (oft > 150.000 €).


4. Muss ich für weniger Beitrag auf Leistungen verzichten?

Nein, eine Senkung des Beitrags um 20 - 50% ist meist ohne Leistungsverzicht möglich, insbesondere, wenn Ihr Tarif vor über 15 Jahren aufgelegt worden und für Neukunden bereits lange geschlossen ist. Der Wechsel in einen für Neukunden noch geöffneten Tarif kann deshalb sinnvoll sein.


Dr. Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz, Verbraucherzentrale Hamburg, sagte am 09.12.2025 zu t-online: "Unserer langjährigen Erfahrung nach schafft man es in vielen Fällen, Beitragsersparnisse ohne Leistungseinbußen durch einen Tarifwechsel zu erreichen ..."


5. Warum ist Tarif wechseln besser als Anbieter wechseln?

Ein großer Vorteil des internen Tarifwechsels ist, dass Altersrückstellungen zu 100% erhalten bleiben und Ü65 den Beitrag senken. Beim Wechsel des Anbieters würden Sie als langjährig Privatversicherter mit einem vor 2009 abgeschlossenen "Altvertrag" Ihre Altersrückstellungen vollständig verlieren.


Verlust von Altersrückstellungen bei Altverträgen vor 2009 vs. Neuverträge nach 2009

Der zweite große Vorteil ist, dass eine Gesundheitsprüfung nur bei besseren Leistungen im neuen Tarif gefordert werden darf. Das Ergebnis der Gesundheitsprüfung betrifft nur die zusätzlichen Leistungen.


Ihre PKV kann Mehrleistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag für die Mehrleistungen fordern. Statt den Risikozuschlag zu akzeptieren, können Sie auf die Mehrleistungen verzichten.


Gesundheitsprüfung, Mehrleistungen und die Möglichkeit des Verzichts bei Risikozuschlag

Beim Anbieterwechsel wird der aktuelle Gesundheitszustand für alle Tarifleistungen zugrunde gelegt. Die Risikozuschläge, das höhere Eintrittsalter und der Kapitalverlust führen zu viel höheren Beiträgen.


Dreifacher Nachteil beim Anbieterwechsel: Verlorene Altersrückstellungen, höheres Eintrittsalter und neue Gesundheitsprüfung

6. Gibt es Beschränkungen beim internen Tarifwechsel?

Weil Sie beim internen Wechsel nur den Tarif tauschen, ohne den bestehenden Vertrag zu kündigen, muss keine Kündigungsfrist beachtet werden. Intern kann der Tarif deswegen auch schon zum Ersten des auf die Anfrage folgenden Monats gewechselt werden, sogar rückwirkend, falls es länger dauert.


Der aktuelle Gesundheitszustand ist vollkommen irrelevant, wenn die Leistungen im neuen Tarif (nur) auf dem Niveau des bisherigen Tarifs sind. Selbst chronische Krankheiten sind kein Hinderungsgrund und ausschließlich für etwaige Mehrleistungen im neuen Tarif, auf die Sie verzichten können, relevant.


Beim internen Tarifwechsel gibt es für Bestandskunden kein Höchstalter, keine Leistungsstaffeln und keine Wartezeiten, wie sie für Neukunden oft gelten. Es gibt weder eine mengenmäßige Begrenzung für interne Tarifwechsel, noch einen zeitlichen Mindestabstand zwischen zwei internen Tarifwechseln.


Altersrückstellungen, Gesundheitsprüfung und Eintrittsalter bei Kündigung vs. interner Wechsel

Während ein Anbieterwechsel Ü55 wegen des Teil- bzw. Totalverlusts der Kapitalanlage, des höheren Eintrittsalters und der schlechteren Gesundheit zu viel höheren Beiträgen führt, senkt ein unabhängig vom Gesundheitszustand und Alter jederzeit möglicher interner Tarifwechsel den Beitrag oft spürbar.

7. Wie frage ich interne Tarifwechsel bei meiner PKV an?

Sie können Ihre PKV jederzeit mit einem formlosen Schreiben auffordern, Ihnen binnen zwei Wochen für alle Tarife, die günstiger sind als Ihr derzeitiger Tarif, den Beitrag und die Leistungen mitzuteilen. Weil oft viele Alternativen in Frage kommen, erhalten Sie meist nur eine Auswahl.


Ob die für Sie besten Optionen dabei sind, ist für Sie nur schwer nachprüfbar, da für Neukunden nicht mehr geöffnete Tarife online nicht mehr geführt werden. Liefert die PKV nur wenige Alternativen oder spricht von Auswahl, ist Skepsis angebracht: Im Zweifel stehen Aktionäre über Versicherungsnehmern.


PKV versucht Ihre Tarifselektion zu erklären
PKV versucht Ihre Tarifselektion zu rechtfertigen

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8. Wie wähle ich die richtige Tarifalternative aus?

Den für Sie besten Tarif können Sie nur dann auswählen, wenn er sich unter den selbst recherchierten oder den von der PKV angebotenen Tarifen befindet.


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Jedenfalls gilt es, neben dem Beitrag auch die Leistungen zu vergleichen. Leider ist die von der PKV gelieferte Gegenüberstellung oft auf Kernleistungen reduziert. Oder es wird pro Tarif eine lange Liste über mehrere Seiten geliefert, was eine direkte Gegenüberstellung mehrerer Tarife unmöglich macht.


Unsere Vergleiche stellen jede Leistung für bis zu 8 Tarife 1:1 gegenüber UND bewerten jede Leistung mit 1 bis 5 Sternen plus Farbe (grün = besser als bisher, blau = wie bisher, rot = schlechter als bisher). Trotzdem gibt es immer noch Rückfragen, die wir in einem ausführlichen Telefontermin besprechen.


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Klar ist: Der preisgünstigste Tarif muss nicht der für Sie beste Tarif sein. Und mit Ihrer Tarifauswahl ist der Tarifwechsel auch noch nicht abgeschlossen. Nach dem Antrag (s. Punkt 9) stellt die PKV Sie meist vor eine weitere Entscheidung (s. Punkt 10), was dazu führen kann, dass Sie Ihre Tarifauswahl ändern.


9. Wie beantrage ich einen PKV-internen Tarifwechsel?

Den Wechsel in die ausgewählte Tarifalternative können Sie formlos beantragen. Oft schickt Ihre PKV bereits mit den Preisen und Leistungen für Tarifalternativen einen Antrag mit Gesundheitsfragen.

 

Falls Sie nicht den Tarif wechseln, sondern nur den Selbstbehalt erhöhen wollen, ist kein Antrag nötig, sondern nur ein Satz und eine Unterschriftenzeile:

Hiermit beantrage ich, Max Muster, Versicherungs-Nr. 12345678, den Wechsel aus XYZ 500 in XYZ 1000.

Ort, Datum, Unterschrift(en) Versicherungsnehmer und versicherte Person, falls nicht identisch mit VN


10. Wie kann die PKV auf meinen Wechselantrag reagieren?

Ihre PKV darf den von Ihnen gewünschten Wechsel nicht ablehnen (kann es aber trotzdem versuchen, siehe Beispiel unten). Ihre PKV darf aber einen Risikozuschlag für sog. Mehrleistungen im neuen Tarif (z. B. 90% Zahnersatz statt 80% bisher) verlangen und/oder einen sog. Mehrleistungsverzicht fordern.



Rechtswidrige pauschale Ablehnung des Tarifwechsels mit dem Hinweis auf die veränderte Gesundheit


Einige PKVs bieten beide Optionen parallel an, andere immer nur den Ausschluss der Mehrleistungen. Warum "immer nur"? Weil jeder Tarif gegenüber einem anderen Tarif irgendeine Mehrleistung bietet.


So bietet z. B. der Standardtarif nur Leistungen auf GKV-Niveau, aber mit 306 Euro Selbstbeteiligung eine Mehrleistung gegenüber fast jedem anderen Tarif. Werden die Mehrleistungen ausgeschlossen, bleibt es bei der Preissenkung, aber jede Mehrleistung inklusive einer SB-Senkung bleibt vorenthalten.


Sie haben Zweifel, ob Ihre PKV fordern darf, was von Ihnen gefordert wird? Jetzt Rückruf anfordern!

11. Wie läuft ein PKV-interner Tarifwechsel konkret ab?

Der idealtypische Ablauf ist: 1) Anfrage Tarifalternativen an PKV, 2) Tarifalternativen mit Preis und Leistungen an Kunde, 3) Auswahl Tarif und Wechselantrag an PKV, 4) Police an Kunde - und das alles innerhalb von 4 Wochen.

 

Die Praxis ist, dass nach der Beantragung fast immer ein abgeändertes Angebot an den Kunden geht, weil der ausgewählte Tarif teilweise bessere Leistungen bietet als der aktuelle Tarif. Das ist besonders bei Unisextarifen, die im ambulanten Bereich leistungsstärker sind als Bisextarife, die Regel.


Im geänderten Angebot fordert die PKV einen Risikozuschlag und / oder einen Mehrleistungsverzicht. Kunden können dann zwischen Risikozuschlag und Mehrleistungsverzicht wählen (vorausgesetzt, dass beide Optionen angeboten werden) oder, wenn der Risikozuschlag den Wechsel finanziell unattraktiv machen würde, einen anderen Tarif auswählen. Auf den zweiten Antrag folgt oft ein weiteres Angebot.


Ein Tarifwechsel sollte dennoch maximal sechs Wochen dauern. Nach heftigen Beitragserhöhungen und entsprechend vielen Anfragen kann der Wechsel erfahrungsgemäß auch einige Monate dauern.


Zieht sich die Tarifumstellung ohne Ihr Verschulden über Monate hin, muss Ihre PKV rückwirkend zum auf den Ihrer Erstanfrage folgenden Monatsersten umstellen und die Beitragsdifferenz rückerstatten. Sie fühlen sich hingehalten? Eine Vorstandsbeschwerde wirkt oft Wunder. Jetzt Vorlage anfordern!

12. Was steht in § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)?

Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt.

 

Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen.

 

Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.

Verbraucherzentrale: Wo bekomme ich Unterstützung bei Tarifwechseln in der PKV?

Obwohl Sie einen Tarifwechsel im Alleingang durchziehen können, raten wir zur Unterstützung durch einen spezialisierten Profi, der Tarifwechsel nach der Erstberatung lebenslang kostenfrei vorschlägt.

13. Warum empfiehlt sogar die Verbraucherzentrale unabhängige Beratung beim internen Tarifwechsel?

Tipp der Verbraucherzentrale im Deutschlandfunk am 12.09.2023


Private Krankenversicherer sind gewinnorientierte Unternehmen. Leistungsmäßig gleichwertige Tarife zum geringeren Preis sind aber ein Verlustgeschäft und bedeuten verwaltungstechnischen Aufwand.

 

Das führt zu solchen Aussagen:

  • Der Wechsel in einen günstigeren Tarif bedeutet in der Regel schlechtere Leistungen.
  • Wenn Sie später in einen höherwertigen Tarif wechseln wollen, wird eine neue Gesundheitsprüfung fällig.
  • Wenn Sie in einen Unisex-Tarif wechseln, können Sie nicht mehr in den Standardtarif wechseln.


Günstiger muss nicht schlechter sein, sagt die Verbraucherzentrale. Je älter Ihre Tarife und je größer das Tarifprogramm Ihrer PKV, desto wahrscheinlicher gibt es gleichwertige beitragsgünstigere Tarife.


Was eine Gesundheitsprüfung (nicht) ist, können Sie weiter unten nachlesen.


Zum Standardtarif (STN): Keiner will rein, sobald er weiß, dass ausschließlich Rentner drin sein dürfen und die hochfrequente Inanspruchnahme der Leistungen durch das betagte Kollektiv zu Preisen führt, die bei vielen PKVs von leistungsmäßig besseren Tarifen unterboten werden.

Unisex-Falle bzw. STN-Wechsel verwehrt, ist ein vorgeschobenes Argument

14. Welche Stolperfallen gibt es bei internen Tarifwechseln?

Ob jede attraktive Tarifalternative angeboten oder gerade der für Sie beste Tarif weggelassen wurde, können Sie nicht nachvollziehen. Die Gefahr ist dann am größten, wenn das Preis-Leistungsverhältnis in Ihrem aktuellen Tarif aufgrund der "Vergreisung" des Kollektivs besonders schlecht ist.

 

Je älter das Kollektiv, desto häufiger werden die Leistungen beansprucht und desto teurer der Tarif. Je teurer der Tarif, desto leichter ist es, Ihnen bessere, aber nicht die für Sie besten Tarife anzubieten. Beispiele für solche Tarife sind AM/SM/ZM, BSK, KFB und VollMed SMB (DKV) oder KEH750 (Generali).


Wir sprechen den Punkt "Unvollständigkeit angebotener Alternativen" aus langjähriger Erfahrung an, denn selbst wenn § 6 VVG-InfoV greift und der sog. neuzugangsstärkte Tarif angeboten werden muss, wird das von einigen PKVs zum eigenen Vorteil missinterpretiert und genau dieser Tarif nicht geliefert.


Aber wenn Ihre Auswahl wohl überlegt ist und Sie sich zutrauen, z. B. auch zutreffend einzuschätzen:

  • Ob die Höhe eines Risikozuschlags angemessen und einem Mehrleistungsverzicht vorzuziehen ist?
  • Wann ein Tarif aufgelegt bzw. wann er geschlossen wurde und wie der Preis sich entwickeln wird?
  • Welche Tarifalternative die strategisch bessere mit Blick auf in Zukunft notwendige Wechsel ist?

dann kann ein interner Tarifwechsel in Eigenregie durchaus zum gewünschten Ergebnis führen.


Klar sollte Ihnen sein: Mit nur einem Tarifwechsel entkommen Sie der PKV-Altersfalle nicht dauerhaft. Beauftragen Sie am besten Profis, die Sie nach der Erstoptimierung lebenslang kostenfrei betreuen.

15. Tarifwechsel intern Video-Zusammenfassung

KI-Video-Zusammenfassung: Tarifwechsel innerhalb der PKV

16. Fallbeispiele: Beiträge & Leistungen vorher vs. nachher

Fall 1: Angestellter, 57 Jahre alt, versichert bei AXA, Ersparnis 222 Euro monatlich

Der Kunde ist seit Jahrzehnten bei der AXA versichert. Sein Tarif wurde vor vielen Jahren geschlossen und nimmt seither keine Neukunden auf. Das bedeutet: Das Durchschnittsalter der Versicherten steigt und die verursachten Kosten wachsen überproportional, was sich auch in den Beiträgen widerspiegelt. Durch den Wechsel in einen jüngeren, nominell sogar besseren Tarif zahlt der Angestellte 757 Euro monatlich und damit 222 Euro weniger. Wegen des von der AXA geforderten Mehrleistungsverzichts sind die Tarifleistungen jetzt marginal schlechter als vorher. So werden z. B. für Heilpraktiker nur 80% statt 100% erstattet.


Fall 2: Selbständiger, 62 Jahre alt, versichert bei Generali, Ersparnis mind. 234 Euro monatlich

Auch bei der Generali macht sich der Effekt des neuen Tarifs bemerkbar. Durch den aktiven Vertrieb sind auch mehr relativ junge Kunden im Kollektiv, die vergleichsweise geringere Kosten verursachen. Unser Selbständiger kann somit seinen Beitrag von 780 Euro auf 323 Euro senken. Im Gegenzug steigt der jährlich Selbstbehalt auf 3.000 Euro. Nach Berücksichtigung des deutlich höheren Selbstbehalts bleibt eine effektive Ersparnis von 234 Euro, die deutlich steigen kann, wenn der Selbstbehalt in einem Jahr nicht voll ausschöpft wird. Beim neuen, nominell deutlich besseren Tarif ergeben sich auch nach dem von der Generali geforderten Verzicht auf die Mehrleistungen nur minimale Verschlechterungen, beispielsweise sinkt die Übernahme für Inlays um 10%.


Fall 3: Rentner, 82 Jahre alt, versichert bei DKV, Ersparnis 670 Euro monatlich

Eine besonders spektakuläre Ersparnis gelingt bei einem Rentner, der bereits seit vielen Jahrzehnten bei der DKV versichert ist. Der Beitrag im alten Tarif ist von 738 Euro auf 8 Euro (kein Druckfehler, s. u.) im neuen Tarif gesunken. Der Selbstbehalt ist von 480 Euro auf 1.200 Euro im Jahr gestiegen, so dass eine effektive monatliche Ersparnis von 670 Euro übrigbleibt. Allerdings ist der neue Tarif insgesamt etwas schwächer als der allte Tarif. In diesem Fall ist es v. a. die Umstellung auf Primärarztprinzip: Rechnungen von Fachärzten (Ausnahme Augenarzt, Zahnarzt und bei Frauen Gynäkologe) werden nur dann vollständig übernommen, wenn der Kunde vorher seinen Hausarzt konsultiert hat.

DKV-Original-Berechnung für von Check 360° angefragte Tarifalternative => jährliche Ersparnis = 670 Euro x 12

Fall 4: Selbstständiger, 61 Jahre alt, versichert bei Signal Iduna, Ersparnis 427 Euro monatlich

Die bisherigen Tarife dieses Kunden wurden in den späten 70-er und frühen 80-er Jahren aufgelegt und Anfang der 2000-er Jahre für Neukunden geschlossen. Der neue Tarif wurde 2003 aufgelegt und 2012 geschlossen. Das jüngere Kollektiv nimmt die gleichwertigen Leistungen viel seltener in Anspruch, wodurch sich - nach Berücksichtigung des Selbstbehalts - eine Beitragssenkung um 427,- Euro ergibt. Da ohne Gesundheitsprüfung angeboten wurde, musste nicht auf Mehrleistungen verzichtet werden, um einen Risikozuschlag zu vermeiden. Hat die Signal Iduna diesen Tarif schon einmal vorgeschlagen, mit Preis-Leistungsvergleich, so dass die Vorteilhaftigkeit sofort ins Auge springt? Wohl eher nicht ...


Signal Iduna-Original-Berechnung für von Check 360° angeforderte Tarife: Wechsel in gleichwertigen Tarif trotz jährlicher Ersparnis von über 5.000 Euro OHNE Gesundheitsprüfung möglich!
Echte Ersparnis durch internen Wechsel in gleichwertigen Signal Iduna-Tarif OHNE Gesundheitsprüfung: 427 Euro / Monat x 12 Monate
Tarifwechsel-Erfolgsbeispiel mit 437 Euro Netto-Beitragssenkung trotz etwas besserer Leistungen ohne Gesundheitsprüfung

17. Häufige Tarifwechsel-Missverständnisse aufgeklärt

  • Ich habe Altersrückstellungen, warum steigt mein Beitrag?

    Die bis 60 durch den gesetzlichen Beitragszuschlag in Höhe von 10% gebildeten und ab 65 wieder aufgelösten Altersrückstellungen, reichen nicht aus, um die durch steigende Gesundheitskosten und höhere Lebenserwartung regelmäßig notwendigen Beitragserhöhungen komplett zu stoppen.

  • Ich reiche keine Rechnungen ein, warum steigt mein Beitrag?

    Ihr individueller Gesundheitszustand wird beim Erstantrag berücksichtigt. Danach sind die vom Tarif-Kollektiv verursachten bzw. zukünftig absehbaren Kosten relevant für Ihren Beitrag.


    Steigen die Gesundheitskosten und/oder steigt die Lebenerwartung, steigt auch Ihr Beitrag - selbst wenn Sie keine Rechnungen einreichen.


    Umgekehrt gilt genauso: Für hohe Rechnungen, die Sie einreichen, werden Sie nicht mit einer individuellen Beitragserhöhung bestraft, die Kosten werden auf das Tarif-Kollektiv umgelegt.

  • Kann ich den Beitrag durch Verzicht auf Tarifleistungen senken?

    Ein Rausstreichen von nicht benötigten Leistungen (z. B. für Alternative Medizin bzw. Heilpraktiker) bzw. von nicht mehr benötigten Leistungen (wie für Kieferorthopädie oder bei Schwangerschaft) ist bei einem bestehenden Tarif NICHT möglich - auch wenn manche Werbung das suggeriert.


    KOMPLETT kündigen könnten Sie Zusatztarife für bessere ambulante oder stationäre Leistungen. Auch wenn Ihr Zahntarif ein separater Tarif ist, könnten Sie ihn theoretisch KOMPLETT kündigen, weil nur die ambulante und stationäre Versicherung verflichtend ist.


    Aber im Rahmen eines gelungenen internen Tarifwechsels können Sie die Leistungen anpassen UND Ihren Beitrag senken, OHNE auf die Leistungen zu verzichten, die Ihnen wichtig sind.

  • Wie kann ein genauso guter Tarif so viel günstiger sein?

    Der Klassiker: "Kein Unternehmen bietet zwei gleich gute Produkte zu Preisen an, die sich um 20% bis 50% unterscheiden!".


    Eine PKV legt im Prinzip nur den ersten Marktpreis fest. Danach erfolgt die Preisbildung über die vom Tarif-Kollektiv verursachten bzw. die daraus für die Zukunft ableitbaren Kosten.


    Diese Kosten entstehen aber nicht nur durch das Niveau der Tarifleistungen, sondern auch durch die Häufigkeit der Inanspruchnahme.


    Ergo können sich die Preise mehrerer Tarife mit ähnlichen Leistungen stark unterscheiden, wenn sich das Durchschnittsalter und damit die Gesundheit des jeweilgen Kollektivs stark unterscheidet.


    Dass das Durchschnittsalter eines 1985 aufgelegten Tarifs höher ist als das eines 2005 oder 2015 aufgelegten Tarifs, dürfte ohne weitere Erklärung einleuchten.

  • Was ist ein geschlossener Tarif?

    Als geschlossen wird ein Tarif bezeichnet, der Neukunden nicht mehr angeboten wird. Jede PKV hat für Neukunden geschlossene und, solange sie am Markt aktiv ist, für Neukunden geöffnete Tarife im Programm. 


    Online gut sichtbar sind nur die (noch) aktiv beworbenen Tarife für Neukunden, die bei einigen PKVs aber nur rund 20% des Tarifprogramms ausmachen. Speziell lange geschlossene Tarife und deren vollständige Tarifleistungen sind online wesentlich schwerer bzw. gar nicht mehr zu finden.

  • Darf ich aus einem geschlossenen Tarif rauswechseln?

    Auch wenn ein PKV-Tarif für Neukunden geschlossen wurde, dürfen die (Bestands-) Kunden in diesem Tarif auch weiterhin jederzeit in jeden anderen Tarif ihrer PKV wechseln. Ausnahme: Wenn Sie in einem (geschlossenen) Unsex-Tarif sind, können Sie nur in andere Unisex-Tarife wechseln.


    Wechsel von einem leistungsschwachen in einen leistungsstarken Tarif führen aber oft zum Risikozuschlag oder zum Mehrleistungsausschluss, so dass nicht jeder theoretisch mögliche interne Tarifwechsel praktisch sinnvoll ist, wenn eine Beitragssenkung angestrebt wird.

  • Darf ich in einen geschlossenen Tarif reinwechseln?

    Auch wenn eine PKV einen Tarif für Neukunden geschlossen hat, können bei dieser PKV bereits versicherte (Bestands-) Kunden noch in den (nur für Neukunden) geschlossenen Tarif wechseln.


    Einige PKVs schränken den Wechsel in geschlossene Tarife für Bestandskunden ein und akzeptieren den Wechsel nur dann, wenn der Versicherungsnehmer schon vor der Schließung des jeweiligen Tarifs Kunde der PKV war. Warum ist das relevant? Weil es geschlossene Tarife gibt, die trotz des tendenziell älteren Kollektivs ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten.

  • Was ist das Problem bei geschlossenen Tarifen?

    Sobald ein Tarif für Neukunden geschlossen ist, geht das Durchschnittsalter jedes Jahr um ein ganzes Jahr hoch (wenn das Ausscheiden aus dem Kollektiv durch Mortalität und der Abgang bzw. Zugang durch Tarifwechsel unberücksichtigt bleiben).


    Je älter das Tarifkollektiv, desto häufiger nimmt es die Tarifleistungen in Anspruch und desto teurer wird der Tarif, was dazu führt, dass noch relativ gesunde Kunden in einen günstigeren Tarif wechseln, während relativ kranke Kunden zurückbleiben, wodurch der Tarif noch teurer wird.


    Ist ein Tarif für Neukunden geschlossen, setzt die Vergreisungsspirale früher oder später ein und dreht sich immer weiter.


    Trotzdem ist ein für Neukunden noch offener Tarif nicht automatisch die beste Wahl, siehe nächster Punkt.

  • Welches Problem gibt es bei offenen Tarifen?

    Neue Tarife werden nicht aufgelegt, um Bestandskunden eine zusätzliche Option für interne Tarifwechsel zu geben, sondern um Neukunden zu akquirieren.


    Ergo sind Tarife, die neu auf den Markt kommen, für leichteren Vertrieb oft sehr spitz kalkuliert. Bis die Wahrheit über die tatsächlichen Ausgaben vollständig in den Beiträgen angekommen ist, kann es viele Jahre dauern.


    Preislich besonders attraktive Tarife werden von "Wechsel-Helfern", die so schnell verschwinden wie sie aufgetaucht sind, oft so lange mit älteren Bestandskunden "befüllt", bis die Tarife preislich nicht mehr attraktiv sind.

  • Was unterscheidet Bisex-Tarife von Unisex-Tarifen?

    Bisex bedeutet: zwei Preise für Frauen und Männer. Unisex bedeutet: einheitlicher Preis für Frauen und Männer. Seit 2013 dürfen nur noch Unisex-Tarife angeboten werden. Deshalb mussten alle Bisex-Tarife, die noch nicht geschlossen waren, Ende 2012 geschlossen werden.


    Es gibt aber auch Unisex-Tarife, die bereits geschlossen sind. Daher sollte immer erfragt werden, wann ein Tarif aufgelegt und wann er ggfs. geschlossen wurde, um das Kollektivalter und darauf basierend die mögliche Preisentwicklung besser abschätzen zu können. 


    Wer seit 2013 als PKV-Neukunde im Unisex-Tarif gestartet oder als Bestandskunde in einen Unisex-Tarif gewechselt ist, darf nicht (mehr) in einen Bisex-Tarif wechseln. Das gilt auch für den sog. Standardtarif, was, siehe Punkt 13 oben, von PKVs oft als Begründung dafür angeführt wird, dass Bestandskunden in Bisex-Tarifen alternativ nur andere Bisex-Tarife angeboten werden.


    Das Pendant zum Standardtarif ist im Unisex-Bereich der sog. Basistarif. Der Basistarif ist aber relativ teuer und gegenüber dem schwächsten regulären Unisex-Tarif nur dann interessant, wenn Bedürftigkeit besteht und 50% des Beitrags übernommen werden.

  • Was ist eine Gesundheitsprüfung und was nicht?

    Gesundheitsprüfung hört sich nach Untersuchungen und Tests an, bedeutet aber nur, dass Sie im Tarifwechsel-Antrag Fragen zu Ihrer Gesundheit mit einem Kreuz bei ja oder nein beantworten.


    Für die  ja angekreuzten Fragen werden Sie gebeten, zusätzliche Angaben zu machen, falls diese Ihrer PKV nicht bereits durch eingereichte Rechnungen bekannt sind.


    Sie müssen also NICHT zum Arzt, außer es wird, was selten ist, auch ein Arzt- und/oder Zahnarzt-Bericht gefordert.

  • Kann ich eine Gesundheitsprüfung ablehnen?

    Selbst wenn der neue Tarif teilweise bessere Leistungen bietet, können Sie im Tarifwechsel-Antrag zum Ausdruck bringen, dass Sie die Gesundheitsfragen nicht beantworten und auf die Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten wollen. 


    Einige PKVs bestehen dennoch auf die Beantwortung. Da die Gesundheitsprüfung sich aber nur auf die zusätzlichen bzw. besseren Leistungen des neuen Tarifs beziehen darf, ist das rechtswidrig, wenn Sie zum Ausdruck gebracht haben, auf die Mehrleistungen verzichten zu wollen.

  • Muss ich einen Risikozuschlag akzeptieren?

    Ein Risikozuschlag darf nur für die Mehrleistung(en) im neuen Tarif verlangt werden. Mehrleistungen haben den Charakter einer neuen, zusätzlichen Versicherung, weshalb für die Ermittlung des möglichen Zuschlags Ihr aktueller Gesundheitszustand zugrunde gelegt wird.


    Leider schwanken Risikozuschläge von weit unter 50 bis weit über 1.000 Euro (zumindest die Gothaer erhebt manchmal einen prohibitiv hohen "Wagniszuschlag"). Es ist unmöglich, pauschal zu sagen, welcher Zuschlag bei welchem Gesundheitszustand für eine (Mehr-) Leistung angemessen ist.


    Aus einer Anfrage vom 29.08.2026:

    "Ich habe den MediCompact Plus 480 angefragt, jedoch wurde dieser mit 749,52 €

    medizinischer Wagnisausgleich beaufschlagt, das ist für mich ziemlich

    unverständlich da keine chronischen Erkrankungen. Somit ist das Angebot für mich inakzeptabel. Weitere Optionen sind mir nicht angeboten worden."


    Jedenfalls können Sie Risikozuschläge (und auch den Wagniszuschlag bzw. Wagnisausgleich der Gothaer) durch den Verzicht auf die Mehrleistung(en) im neuen Tarif vollständig "wegzaubern".

  • Muss ich einen Mehrleistungsausschluss akzeptieren?

    Sie können Ihre PKV bitten, Ihnen für die Mehrleistung(en) im neuen Tarif statt des angebotenen Mehrleistungsausschlusses einen Risikozuschlag anzubieten.


    Ganz wichtig: Beim Mehrleistungsausschluss verzichten Sie auch auf einen ggfs. geringeren Selbstbehalt im neuen Tarif und profitieren dann zwar vom neuen, günstigeren Beitrag, zahlen aber immer noch die alte Selbstbeteiligung.


    Bei der Generali gibt es viele Tarife mit Primärarzt-Prinzip, d. h. für volle Kostenübernahme von Facharzt-Rechnungen erst zum Hausarzt (ausgenommen sind Zahnarzt, Augenarzt und Gynäkologe), der ggfs. zum Facharzt überweist. Beim Mehrleistungsverzicht gilt das Hausarzt-Prinzip aus dem alten auch dann im neuen Tarif, wenn dieser kein Primärarzt-Prinzip vorsieht. 

  • Risikozuschlag oder Mehrleistungsverzicht: Was ist besser?

    Ob ein Risikozuschlag einem  Mehrleistungsverzicht vorzuziehen ist, kann nur im konkreten Einzelfall und auf Basis individueller Präferenzen entschieden werden.


    Ist das Ziel des internen Tarifwechsels eine Beitragssenkung und ist die Ersparnis nach Abzug des Risikozuschlags immer noch groß, kann es sinnvoll sein, den Risikozuschlag zu akzeptieren und so von den Mehrleistungen des neuen Tarifs zu profitieren.


    Ist das Ziel des Tarifwechsels eine signifikante Beitragssenkung und würde die Ersparnis im neuen Tarif vom Risikozuschlag (fast) ganz aufgezehrt, kann es sinnvoll sein, auf die Mehrleistungen des neuen Tarifs zu verzichten, insbesondere, wenn die Minderleistungen gegenüber dem alten Tarif nur marginal sind.

  • Darf meine PKV ein Tarifwechsel-Angebot nachträglich abändern?

    Ja, leider. "Freiwillig" werden oft in Summe leistungsschwächere Tarifalternativen mit einigen wenigen Mehrleistungen wie einem geringerem Selbstbehalt angeboten.


    Die meisten PKVs weisen in ihren Angeboten pauschal darauf hin, dass diese sich nach dem Antrag noch ändern können. Einige wenige PKVs weisen für jeden angebotenem Tarif konkret darauf hin, ob ein Wechsel ohne oder nur mit Gesundheitsprüfung möglich ist.


    Bei den meisten PKVs erfahren Sie erst, nachdem Sie einen Wechsel beantragt haben, wie hoch Ihr Risikozuschlag für die Mehrleistungen im beantragten Tarif ist oder ob kein Risikozuschlag angeboten und stattdessen ein Verzicht auf die Mehrleistungen gefordert wird.


    Werden die Mehrleistungen ausgeschlossen, dann betrifft das auch einen geringeren Selbstbehalt, siehe "Muss ich einen Mehrleistungsausschluss akzeptieren?".

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