PKV interner Tarifwechsel
PKV Tarifwechsel intern
- Warum hören die PKV-Beiträge nie auf zu steigen?
- Was bedeutet PKV-Altersfalle und wie entgehe ich ihr?
- Wie viel kann ich durch internen Tarifwechsel einsparen?
- Muss ich für eine Beitragssenkung auf Leistungen verzichten?
- Warum ist ein Tarifwechsel besser als ein Anbieterwechsel?
- Welche Beschränkungen gibt es beim PKV-internen Tarifwechsel?
- Wie frage ich einen internen Tarifwechsel bei meiner PKV an?
- Wie beantrage ich einen internen Tarifwechsel bei meiner PKV?
- Wie kann meine PKV auf meinen Tarifwechselwunsch reagieren?
- Was genau steht in § 204 Versicherungsvertragsgesetz?
- Warum empfiehlt die VZ unabhängige Wechselberatung?
- Welche Stolperfallen gibt es beim PKV-internen Tarifwechsel?
- Video-Zusammenfassung: Tarifwechsel innerhalb der PKV
1. Warum steigen die PKV-Beiträge immer weiter?
Leistungen in der PKV sind fest vereinbart und dürfen zur Beitragsstabilisierung nicht gekürzt werden, wie in der GKV. Das bedeutet: Steigen die Gesundheitskosten und / oder steigt die Lebenserwartung, steigt automatisch auch der PKV-Beitrag. PKVs rechnen daher mit dauerhaft steigenden Beiträgen.
Den Zeitpunkt und Umfang von Beitragserhöhungen dürfen die PKVs aber nicht willkürlich festlegen. PKVs müssen sich bei der Beitragskalkulation an die gesetzlichen Vorgaben halten und Anpassungen von einem PKV-Treuhänder nach Tarif, Jahrgang und (bei Bisex-Tarifen) Geschlecht absegnen lassen.
2. Was bedeutet PKV-Altersfalle und wie entkomme ich ihr?
In der GKV orientiert sich der Beitrag am Einkommen und sinkt demnach, wenn die Rente kleiner ist als das frühere Einkommen. In der PKV ist der Beitrag nicht an das Einkommen gekoppelt und steigt, siehe oben, auch für Rentner immer weiter. Gebremst werden die Beitragsanstiege allerdings durch gesetzliche Rückstellungen, die U60 gebildet werden, und die freiwillige "Beitragsentlastung im Alter".
Häufig erfolgt der Einstieg in die PKV aber zu spät, um noch signifikante Rückstellungen aufzubauen und Beitragsentlastungsverträge schließen v. a. Angestellte ab, weil der Arbeitgeber 50% übernimmt. Daher können viele privat Krankenversicherte im Ruhestand der Altersfalle (Einkommen runter, Beitrag immer weiter rauf) nur mit regelmäßigem internen Tarifwechsel alle 4 - 6 Jahre entgehen.
3. Wie viel kann ich durch internen Tarifwechsel einsparen?
Der interne Wechsel des PKV-Tarifs gemäß § 204 VVG führt oft zu einer spürbaren Beitragssenkung. Ein "Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft" senkt den Beitrag im Durchschnitt um 180 Euro / Monat, das sind deutlich über 2.000 Euro / Jahr. Unten können Sie Ihr Einsparpotenzial checken.
4. Muss ich für weniger Beitrag auf Leistungen verzichten?
Nein, eine Senkung des Beitrags um 20% bis 50% ist fast immer OHNE Leistungsverzicht möglich, v. a. wenn Ihr Tarif vor über 15 Jahren aufgelegt und für Neukunden schon lange geschlossen worden ist. Der Wechsel in einen für Neukunden noch geöffneten Tarif kann deshalb sinnvoll sein.
Dr. Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz, Verbraucherzentrale Hamburg, sagte am 09.12.2025 zu t-online: "Unserer langjährigen Erfahrung nach schafft man es in vielen Fällen, Beitragsersparnisse ohne Leistungseinbußen durch einen Tarifwechsel zu erreichen ..."
5. Warum ist Tarif wechseln besser als Anbieter wechseln?
Ein großer Vorteil des internen Tarifwechsels ist, dass Altersrückstellungen zu 100% erhalten bleiben und Ü65 den Beitrag senken. Beim Wechsel des Anbieters würden Sie als langjährig Privatversicherter Ihre Altersrückstellungen verlieren.
Ein weiterer großer Vorteil gegenüber dem Anbieterwechsel ist, dass keine neue Gesundheitsprüfung benötigt wird, wenn der neue Tarif gegenüber dem alten Tarif keine bessere(n) Leistung(en) bietet.
6. Gibt es Beschränkungen beim internen Tarifwechsel?
Weil Sie beim internen Wechsel nur den Tarif tauschen, ohne den bestehenden Vertrag zu kündigen, muss keine Kündigungsfrist beachtet werden. Intern kann der Tarif deswegen auch schon zum Ersten des auf die Anfrage folgenden Monats gewechselt werden, sogar rückwirkend, falls es länger dauert.
Beim internen Tarifwechsel gibt es für Bestandskunden kein Höchstalter, keine Leistungsstaffeln und keine Wartezeiten, wie sie für Neukunden oft gelten. Es gibt weder eine mengenmäßige Begrenzung für interne Tarifwechsel, noch einen zeitlichen Mindestabstand zwischen zwei internen Tarifwechseln.
7. Wie frage ich interne Tarifwechsel bei meiner PKV an?
Sie können Ihre PKV jederzeit mit einem formlosen Schreiben auffordern, Ihnen binnen zwei Wochen für alle Tarife, die günstiger sind als Ihr derzeitiger Tarif, den Beitrag und die Leistungen mitzuteilen. Weil oft viele Alternativen in Frage kommen, erhalten Sie aber meist nur eine Auswahl.
Ob die für Sie besten Optionen dabei sind, ist für Sie nur schwer nachprüfbar, da für Neukunden nicht mehr geöffnete Tarife online nicht mehr geführt werden. Liefert die PKV nur wenige Alternativen oder spricht von Auswahl, ist Skepsis angebracht: Im Zweifel stehen Aktionäre über Versicherungsnehmern!
8. Wie beantrage ich einen PKV-internen Tarifwechsel?
Den Wechsel in die ausgewählte Tarifalternative können Sie formlos beantragen. Oft schickt Ihre PKV bereits mit den Preisen und Leistungen für Tarifalternativen einen Antrag mit Gesundheitsfragen.
Falls Sie nicht den Tarif wechseln, sondern nur den Selbstbehalt erhöhen wollen, ist kein Antrag nötig, sondern nur ein Satz und eine Unterschriftenzeile:
Hiermit beantrage ich, Max Muster, Versicherungs-Nr. 12345678, den Wechsel aus XYZ 500 in XYZ 1000.
Ort, Datum, Unterschrift(en) Versicherungsnehmer und versicherte Person, falls nicht identisch mit VN
9. Wie kann die PKV auf meine Wechselanfrage reagieren?
Ihre PKV darf den von Ihnen gewünschten Wechsel nicht ablehnen (kann es aber trotzdem versuchen, siehe Beispiele unten). Ihre PKV darf aber einen Risikozuschlag für sog. Mehrleistungen im neuen Tarif (z. B. 90% Zahnersatz statt 80% bisher) verlangen und/oder einen sog. Mehrleistungsverzicht fordern.
Es gibt PKVs, die sowohl als auch und andere, die immer nur mit Mehrleistungsausschluss anbieten. Warum "immer nur"? Weil jeder Tarif gegenüber einem anderen Tarif irgendeine Mehrleistung bietet. So bietet z. B. der Standardtarif nur Leistungen auf GKV-Niveau, aber mit 306 Euro Selbstbeteiligung eine Mehrleistung gegenüber fast jedem anderen Tarif. Werden die Mehrleistungen ausgeschlossen, bleibt es bei der Preissenkung, aber jede Mehrleistung inklusive einer SB-Senkung bleibt vorenthalten.
10. Was steht in § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)?
Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt.
Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen.
Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
Obwohl Sie den Tarifwechsel selbst in die Hand nehmen können, raten wir zu unabhängiger Beratung durch einen seriösen Profi, der Tarifwechsel nach der Erstberatung
lebenslang kostenfrei vorschlägt.
11. Warum empfiehlt sogar die Verbraucherzentrale unabhängige Beratung beim internen Tarifwechsel?
Tipp der Verbraucherzentrale im Deutschlandfunk am 12.09.2023
Private Krankenversicherer sind gewinnorientierte Unternehmen. Leistungsmäßig gleichwertige Tarife zum geringeren Preis sind aber ein Verlustgeschäft und bedeuten verwaltungstechnischen Aufwand.
Das führt zu solchen Aussagen:
- Der Wechsel in einen günstigeren Tarif bedeutet in der Regel schlechtere Leistungen.
- Wenn Sie später in einen höherwertigen Tarif wechseln wollen, wird eine neue Gesundheitsprüfung fällig.
- Wenn Sie in einen Unisex-Tarif wechseln, können Sie nicht mehr in den Standardtarif wechseln.
Günstiger muss nicht schlechter sein, sagt die Verbraucherzentrale. Je älter Tarife sind und je größer das Tarifprogramm, desto wahrscheinlicher, dass es gleichwertige Tarife gibt, die preisgünstiger sind.
Zum Standardtarif (STN): Keiner will rein, sobald er weiß, dass ausschließlich Rentner drin sein dürfen und die hochfrequente Inanspruchnahme der Leistungen durch das betagte Kollektiv zu Preisen führt, die bei vielen PKVs von leistungsmäßig besseren Tarifen unterboten werden.
12. Welche Stolperfallen gibt es bei internen Tarifwechseln?
Ob jede attraktive Tarifalternative angeboten oder gerade der für Sie beste Tarif weggelassen wurde, können Sie nicht nachvollziehen. Die Gefahr ist dann am größten, wenn das Preis-Leistungsverhältnis in Ihrem aktuellen Tarif aufgrund der "Vergreisung" des Kollektivs besonders schlecht ist.
Je älter das Kollektiv, desto häufiger werden die Leistungen beansprucht und desto teurer der Tarif. Je teurer der Tarif, desto leichter ist es, Ihnen bessere, aber nicht die für Sie besten Tarife anzubieten. Beispiele für solche Tarife sind AM/SM/ZM, KFB, VollMed SMB und KFB (DKV) oder KEH750 (Generali).
Trauen Sie sich zu, einzuschätzen:
- Ob die Höhe eines Risikozuschlags angemessen und einem Mehrleistungsverzicht vorzuziehen ist?
- Wann ein Tarif aufgelegt bzw. wann er geschlossen wurde und wie der Preis sich entwickeln wird?
- Welche Tarifalternative die strategisch bessere mit Blick auf in Zukunft notwendige Wechsel ist?
Klar sollte Ihnen sein: Mit nur einem Tarifwechsel entkommen Sie der PKV-Altersfalle nicht dauerhaft. Beauftragen Sie am besten Profis, die Sie nach der Erstoptimierung
lebenslang kostenfrei betreuen.
KI-generierte Video-Zusammenfassung: Tarifwechsel innerhalb der PKV










